Aus für die 75-Watt-Glühbirne
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Deutschland, 30.08.2010 – Am 1. September tritt wie vorgesehen in der Europäischen Union das Verkaufsverbot für herkömmliche Glühlampen mit einer Leistung von mehr als 60 Watt in Kraft.
Wie die Verbraucherzentrale Bundesverband feststellte, herrsche beim Verbraucher aber Unsicherheit, da durch LED-Lampen und Kompaktleuchtstofflampen die Vielfalt der energiesparenden Alternativen am Markt größer geworden sei und es unterschiedliche Eigenschaften wie Lichtstrom und Farbtemperatur zu berücksichtigen gelte. Außerdem werde das Umweltzeichen „Blauer Engel“, das über die gesetzliche Bestimmungen hinausgehende Qualitäts- und Umweltstandards garantiere, von den Herstellern bisher kaum angenommen. Die Verbraucherzentralen bieten Bürgern Energieberatungen an. Informationen gibt es auch auf der Website des Umweltbundesamts.
Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte die bisherige Entsorgung ausgedienter Kompaktleuchtstofflampen. Diese dürfen wegen ihres Gehalts an giftigem Quecksilber nicht in den Hausmüll geworfen werden, sondern müssen an speziellen kommunalen Sammelstellen oder freiwillig aufgestellten Sammelbehältern des Handels zurückgegeben werden. Die bisherige Rückgabequote von 10 bis 20 Prozent sei jedoch „absolut unbefriedigend“. Die Umwelthilfe forderte Umweltminister Norbert Röttgen auf, eine gesetzliche Verpflichtung des Handels zur kostenlosen Rücknahme von Altlampen und Elektrokleingeräten zu erlassen.