Aufregung über Hamburger Urteil zu einer Vergewaltigung

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Veröffentlicht: 13:40, 19. Nov. 2016 (CET)
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Hamburg (Deutschland), 19.11.2016 – Im Anschluss an ein Urteil des Hamburger Landgerichts gab es teilweise empörte Äußerungen in den Medien. Eine Kommentatorin des Nachrichtenmagazins FOCUS schreibt, das Problem seien „Richter, die mit grausamen und kriminellen, jugendlichen Tätern umgehen, als hätten sie nur im Supermarkt einen Lutscher geklaut“.

Es geht um die Vergewaltigung einer 14jährigen. Die Tat wurde sogar von einer 15jährigen gefilmt. Nur der älteste Täter - ein 21jähriger Serbe - wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Erschreckend seien Freude und Jubel auf Seiten der männlichen Angeklagten. Die Kommentatorin schreibt weiter: „Diese Jungs sind in dem Bewusstsein aus dem Gerichtssaal gegangen, dass sie gewonnen haben.“ Nach Meinung eines Anwalts für Strafrecht liegt das Urteil „noch im unteren Mittelfeld dessen, was möglich ist.“

Inzwischen wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Revision eingelegt hat. Die Anklage hatte bei den fünf Tätern für unterschiedliche Strafen plädiert, teilweise bis zu zwei Jahre und sechs Monate. Das Gericht hatte für die minderjährigen Tätern jedoch nur Bewährungsstrafen verhängt. Erschwerend kommt bei der Tat hinzu, dass das Opfer anschließend fast nackt in einem Hinterhof ausgesetzt wurde. Bei der Untersuchung im Krankenhaus lag die Körpertemperatur nur noch bei 35,4 Grad Celsius. Das Mädchen selbst konnte im Prozess nicht befragt werden, da sein Aufenthaltsort unbekannt war. Es soll sich Presseberichten zufolge in Berlin befinden.

Nach den Erfahrungen aus der Silvesternacht in Köln hatte der Bundestag im Sommer 2016 eine Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen. Dieser Verschärfung hat der Bundesrat im September zugestimmt.

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Quellen[Bearbeiten]