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Arbeitslosengeld II soll laut PDS-Gutachten gegen Verfassung verstoßen

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Bundesverfassungsgericht

Berlin (Deutschland), 08.12.2004 - Eine von den PDS-Fraktionen in den Landtagen von Brandenburg, Sachsen und Thüringen in Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme zum „Vierten Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ Hartz IV kommt zu dem Ergebnis, dass dieses in zehn Punkten gegen das Grundgesetz verstößt.

In dem Artikel der Lausitzer Rundschau heißt es: „Mit ihren juristischen Vorbehalten steht die PDS nicht alleine da. Erst am Montag hatte das Berliner Sozialgericht die Kürzung des Arbeitslosengeldes nach einem früheren Hartz-Gesetz als verfassungsrechtlich bedenklich zurückgewiesen.“

Ob die in dem Gutachten vertretenen Auffassungen vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben, wird sich erst zeigen, wenn ein Betroffener dort klagen kann.

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Quellen