Amazon Dash Buttons verletzen deutsches Recht
Veröffentlicht: 16:18, 12. Jan. 2019 (CET) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
München (Deutschland), 12.01.2019 – Das Oberlandesgericht München hat das Bestellkonzept der Amazon-Dash-Buttons, die der Konzern seit Ende August 2016 anbietet, für unzulässig erklärt.
Da klare Information zur Ware, zum Preis und besonders der Hinweis auf eine kostenpflichtige Bestellung fehlten, verstoße Amazon gegen Gesetze für den Internethandel. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte Amazon wegen des Konzepts bereits kurz nach dem Start abgemahnt und das Unternehmen aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Amazon Kunden unmittelbar vor dem Versand der Bestellung über den Preis und die tatsächlich bestellte Ware informieren muss und dass die Klausel der Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen, in der Amazon sich vorbehält, Vertragsbedingungen zu ändern, unzulässig ist.
Eine Revision des Urteils wurde vom Gericht ausgeschlossen; somit kann Amazon nicht zum Bundesgerichtshof gehen.
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[Bearbeiten]- Datenpanne bei Amazon (23.11.2018)
Quellen
[Bearbeiten]- Spiegel: „Amazon Dash Buttons: Gericht verbietet WLAN-Bestellknöpfe - SPIEGEL ONLINE“ (10. Januar 2018)
- heise: „Amazon Dash Button: Gericht verbietet WLAN-Bestellknöpfe“ (10. Januar 2018)
- Die Zeit: „Das Einkaufen per Druck auf den Dash-Button verstößt gegen deutsches Recht. Das hat ein Gericht entschieden. Vom Markt nehmen muss Amazon die Knöpfe aber noch nicht.“ (10. Januar 2018)