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AfD-Fraktion Bayern scheitert mit Klage vor Verfassungsgerichtshof

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Veröffentlicht: 19:50, 19. Jul. 2024 (CEST)
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AfD-Fraktion Bayern scheitert mit Klage vor Verfassungsgerichtshof
Juristischer Streit um Platz im Parlamentarischen Kontrollgremium



München (Bayern), 19.07.2024 – In dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtshofs in München wurde die Klage der AfD Bayern um einen Platz im Parlamentarischen Kontrollgremium im bayerischen Landtag abgewiesen. Die AfD hatte dagegen geklagt, dass sie in der letzten Legislaturperiode keinen Kandidaten in jenes Gremium gewählt bekamen, da andere Parteien für keinen von der AfD nominierten Kandidaten gestimmt hatten. Die Partei argumentierte, dass sie durch die Chancenungleichheit bei ihrer Oppositionsarbeit beschnitten werde. Sie fordert für das Gremium ein Spiegelbild des Landtags, womit auch sie als drittgrößte Fraktion vertreten sein müsste.

Das Urteil ist insofern relevant, als dass das Parlamentarische Kontrollgremium unter anderem den bayerischen Verfassungsschutz kontrolliert, der die AfD in Bayern als Gesamtpartei beobachtet.

Das Neue Justizgebäude, der Sitz des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes in München

Zur Begründung des Urteils gab Präsident Hans-Joachim Heßler an, dass die AfD bei der Ausübung ihrer Arbeit nicht in ihren Rechten beschnitten werde; die Besetzung des Gremiums durch freie Mehrheitswahl des Landtags sei zulässig. Die AfD besitze weiterhin ein Vorschlags- aber kein Besetzungsrecht für die Positionen in diesem Gremium. Deshalb sei die Klage unzulässig, unbegründet und werde somit abgelehnt.

Landtagspräsidentin Ilse Aigner begrüßte das Urteil und wies darauf hin, dass die AfD natürlich das Recht habe, Kandidaten aufzustellen, die Abgeordneten aber frei entscheiden könnten, wen sie wählen.

Es ist die zweite juristische Niederlage für die Landesfraktion in kurzer Zeit, denn am selben Tag hatte das gleiche Gericht eine Klage gegen die Haushaltsaufstellung 2022 betreffend einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsministeriums an das Büro des Haushaltsausschusses im bayerischen Landtag abgewiesen. Die AfD hatte argumentiert, dass diese Empfehlung, in der auch Stellung zu den Änderungsanträgen der AfD bezogen wurde, gegen das Neutralitätsgebot des Ministeriums verstoßen hätte.

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Quellen

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