Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts bestätigt
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München (Deutschland), 29.09.2005 – Die SPD-Landtagsfraktion und mehrere Bürger hatten gegen die Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts geklagt. Heute hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Klagen abgewiesen. Als Urteilsbegründung gab der Verfassungsgerichtshof an, durch die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts würde die Rechtssprechung im Freistaat Bayern nicht gefährdet.
Das Bayerische Oberste Landesgericht existiert bundesweit nur einmalig in Bayern. Die Auflösung erfolgt zum 1. Juli 2006. Der Staat Bayern spart durch diese Maßnahme jährlich eine Summe von 1,48 Millionen Euro.
Quellen
- br-online.de: „Aus für das "Bayerische Oberste"“ (29.09.2005)