Abmahnung für Hotel Reservation Service durch Bundeskartellamt
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Bonn (Deutschland), 10.02.2012 – Das Bundeskartellamt hat mit heutigem Datum Hotel Reservation Service (HRS) wegen Verstoßes gegen die §§ 1 und 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen abgemahnt. HRS fordert von Hotels in einer Meistbegünstigungsklausel, dass für das gesamte Angebot für HRS der jeweils beste Hotelpreis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen garantiert werden sollen; ab März sollen auch Buchungen direkt an der Rezeption des Hotels von dieser Klausel eingeschlossen werden.
Der Präsident des Kartellamts, Andreas Mundt, erklärte dazu: „Newcomern wird der Markteintritt verwehrt. Deshalb stellen die Klauseln eine Gefahr für den Wettbewerb dar.“ Die von HRS ebenfalls geplante Provisionserhöhung von 13 Prozent auf 15 Prozent sei aber ausdrücklich nicht Teil der Abmahnung.
Der Verbandsvorsitzende Fritz Dreesen des Hotelverbandes Deutschland (IHA) äußerte sich positiv zum Eingriff des Kartellamts: „Die Verträge der Firma stellen einen massiven Eingriff in die unternehmerische Freiheit und eine eklatante Wettbewerbsbehinderung dar“. Er erklärte weiter: „Wir sehen uns durch das Handeln des Bundeskartellamtes vollumfänglich in unseren vorgetragenen Rechtsbedenken bestätigt.“
Kritik an der Meistbegünstigungsklausel äußerte auch HOTREC, der europäische Dachverband des Gaststättenwesens, bereits im Mai 2011 in einem Positionspapier; konkret wurden die Forderungen der Online-Reisebüros nach Ratenparität, Verfügbarkeitsparität und Last Room Availability kritisiert.
Laut touristik-aktuell.de haben die Verträge von HRS auch Folgen für andere Reiseanbieter und Reisebüros: Wochenendpakete seien wegen der HRS-Vorgaben schwieriger zu vermarkten; zu Zimmerkontingenten, die über TUI, Dertour, FTI oder Ameropa als Wochenendpakete verkauft werden könnten gäbe es mit den neuen HRS-Verträgen keine Möglichkeit mehr.
Die WirtschaftsWoche Online berichtet der StartUp Justbook [1], der im Januar 2012 gegründet wurde, habe HRS veranlasst Mahnbriefe an Vertragshotels zu schicken: Die Hotels sollten Justbook keine besseren Preise zugestehen als HRS. Mit der Justbook-App können bis 2 Uhr nachts ausgewählte Hotels in einer von sechs Großstädten zu Sonderrabatten gebucht werden. Justbook befindet sich damit in einem Marktsegment das HRS bedient, hat aber ein anderes und innovatives Geschäftsmodell.
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Quellen
[Bearbeiten]- Bundeskartellamt: „Bundeskartellamt untersucht Best-Preis-Klausel bei HRS“ (10.02.2012)
- Handelsblatt: „Bundeskartellamt mahnt Hotelvermittler HRS ab“ (10.02.2012)
- Der Spiegel: „Kartellamt mahnt Hotelportal HRS ab“ (10.02.2012)
- Hotel&Technik: „Bundeskartellamt mahnt HRS ab“ (10.02.2012)
- Wirtschaftswoche: „Abmahnung für Hotelbuchungsportal HRS“ (10.02.2012)
- touristik aktuell: „Kartellamt mahnt HRS ab“ (10.02.2012)