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26-Jähriger überfuhr Fahrradfahrer in München: 18 Monate Haft

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Veröffentlicht: 19:01, 20. Dez. 2007 (CET)
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München (Deutschland), 20.12.2007 – Mit einer Geschwindigkeit von 55 Kilometern pro Stunde erfasste ein 26-jähriger BWL-Student gegen 7 Uhr am Morgen des 4. November 2006 mit seinem Auto in München einen Fahrradfahrer. Der Aufprall schleuderte den 50-jährigen Diplom-Ingenieur von seinem Fahrrad. Der Radler erlag kurz darauf den schweren Kopfverletzungen. Der richterliche Urteilsspruch lautet nun auf 18 Monate ohne Bewährung.

Der Student hatte die Nacht und den frühen Morgen mit Freunden verbracht und trat dann unter starkem Alkoholeinfluss die Heimfahrt mit seinem Golf an. Kurz nach dem Unfall wurde in seinem Blut ein Alkoholgehalt von 1,89 Promille gemessen. Der Fahrradfahrer fuhr ordnungsgemäß auf dem Fahrradweg der Lindwurmstraße stadtauswärts, als der Student die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Der Golf verließ die Fahrbahn, streifte zunächst einen Baum und rammte dann den Fahrradfahrer.

Die Einsatzkräfte fanden den Studenten noch am Unfallort vor, als er den blutüberströmten 50-Jährigen besorgt im Arm hielt. Der Student verbrachte die folgenden Stunden in Polizeigewahrsam, schlief immer wieder ein, nur ab und zu war er hochgeschreckt und hatte gefragt: „Was ist mit dem Radler passiert?“

Amtsrichterin Ute Bader fällte nun das Urteil: 18 Monate Haft ohne Bewährung. Zwar würde sie dem Angeklagten „persönlich“ durchaus eine Bewährung zubilligen, zumal Verteidiger Wolfgang Dingfelder immer wieder betont hatte, der Angeklagte sei weder „dissozial“, „noch hätte er sich jemals etwas zu schulden kommen lassen“, doch die Richterin ließ sich auf keinen Kompromiss ein: Eine Bewährungsstrafe sei der Bevölkerung nicht vermittelbar, „wenn jemand mit 1,9 Promille einen Radfahrer zusammenfährt“, so Ute Bader.

„Ich bin mir bewusst, dass das unentschuldbar ist“, sagte der Student auf der Anklagebank. Im Blut des Studenten wurden neben dem Alkohol auch Spuren von Antidepressiva gefunden, mit denen er seit Jahren behandelt wird. Die Depressionen zwangen ihn damals dazu, sein Studium zu unterbrechen und in stationäre Behandlung zu gehen. Auch aus diesem Grund beantragte Anwalt Dingfelder eine Strafaussetzung zur Bewährung. Angesichts des Urteilsspruchs erwägt Dingfelder, mit seinem Mandanten in Berufung zu gehen.

Quellen