1. August 2005: Stichtag der Rechtschreibreform
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Berlin (Deutschland), 01.08.2005 – Seit Montag, dem 1. August 2005, ist die von einer zwischenstaatlichen Kommission ausgearbeitete und von der Kultusministerkonferenz einstimmig beschlossene Reform der deutschen Rechtschreibung gültige Grundlage für Schulen und Behörden im gesamten deutschen Sprachraum, sofern dieses in den jeweiligen Landes- oder Kommunalverwaltungen entsprechend beschlossen wurde. Die neuen Regeln treten zeitgleich in Österreich, der Schweiz und Deutschland (mit Ausnahme Bayerns und Nordrhein-Westfalens) in Kraft.
Für einen kleinen Bereich des Regelwerks gelten noch Übergangsbestimmungen. Dies sind die Getrennt- und Zusammenschreibung, die Worttrennung am Zeilenende und die Interpunktion. Schülerinnen und Schülern werden Fehler in diesen Bereichen noch nicht als Fehler angestrichen, sondern als „veraltet“ markiert. Über 90 Prozent des Wortschatzes ist unstrittig: die Laut-Buchstaben-Zuordnung (incl. Fremdwortschreibung), Groß- und Kleinschreibung, Schreibung mit Bindestrich.
Nach Ansicht der gegenwärtigen KMK-Präsidentin Johanna Wanka, Kultusministerin von Brandenburg (CDU), habe das Ausscheren von Nordrhein-Westfalen und Bayern bei der Kultusministerkonferenz (KMK) völliges Unverständnis hervorgerufen. Sie wies darauf hin, dass man auch an die Abmachungen mit den anderen deutschsprachigen Ländern - im Wesentlichen die Schweiz und Österreich - denken müsse.
Der Vorsitzende des Rates für Rechtschreibung, Hans Zehetmair (CSU), hat noch einmal bekräftigt, die strittigen Fragen würden binnen Jahresfrist verbindlich geregelt. Er fügte hinzu, der Rat werde auch die jetzt als unstrittig geltenden Regeln noch einmal prüfen.