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Vorratsdatenspeicherung: Kritiker warnen vor Aushöhlung des Informantenschutzes: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Gesetz wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
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== Briefdurchsuchungen ==

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Das Büro des Bundesdatenschutzbeauftragten hingegen konnte keine Rechtsverletzung feststellen. Die Ermittlungsbehörden hätten „formal korrekt“ gehandelt.


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Version vom 9. November 2007, 16:56 Uhr

Vorlage:Artikelstatus: Im Entstehen

Berlin (Deutschland), 09.11.2007 – Für die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung sowie Briefkontrollen im Mai gerieten staatliche Stellen in die Kritik.

Vorratsdatenspeicherung

Durch den Beschluss des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung hat der Bundestag nach Ansicht von Kritikern heute die Pressefreiheit eingeschränkt. So wird durch die verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten der Informantenschutz ausgehöhlt. Die Politiker versprechen sich durch das Gesetz eine Verbesserung bei der Aufklärung von Straftaten in Höhe von (nach einer im Juli durchgeführten Studie des Bundeskriminalamts) bis zu 0,006 Prozentpunkten.

Mehr als 7.000 Menschen haben angekündigt, gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen. Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar warnte davor, dass ein anonymer Zugang zum Internet nicht mehr gewährleistet sein werde.

Das Gesetz wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Briefdurchsuchungen

Zeitgleich geriet die Staatsanwaltschaft für die Durchsuchung von Briefen an Tageszeitungen im Mai in die Kritik. Der Bundesgerichtshof ordnete damals die Durchsuchung von Post an Zeitungen an, um Mitglieder der linksestremistischen Organisation militante gruppe zu fassen. Dabei wurde nach Ansicht des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) das Redaktionsgeheimnis verletzt. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken verwies auf das Cicero-Urteil. Auch Mitarbeiter der Berliner Morgenpost kritisierten das Vorgehen als Gefährdung des Informantenschutzes und der Pressefreiheit.

Das Büro des Bundesdatenschutzbeauftragten hingegen konnte keine Rechtsverletzung feststellen. Die Ermittlungsbehörden hätten „formal korrekt“ gehandelt.

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Quellen