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Kinderbildungsgesetz NRW soll die frühkindliche Betreuung verbessern: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Beginn|Düsseldorf|Deutschland|25.10.2007}} Der [[w:Landesparlament|Landtag]] von [[w:Nordrhein-Westfalen|Nordrhein-Westfalen]] hat heute das [[w:Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern|Kinderbildungsgesetz]] (Kibiz) in dritter Lesung verabschiedet.
{{Beginn|Düsseldorf|Deutschland|25.10.2007}} Der [[w:Landesparlament|Landtag]] von [[w:Nordrhein-Westfalen|Nordrhein-Westfalen]] hat heute mit den Stimmen von CDU und FDP das [[w:Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern|Kinderbildungsgesetz]] (Kibiz) in dritter Lesung verabschiedet.

Der Gesetzentwurf hatte in den letzten Monaten zu heftigen Protesten geführt. Die Gegner des Gesetzentwurfes hatten vor den Herbstferien 15.000 Menschen zu einer Demonstration mobilisiert und im Landtag 158.000 Protestunterschriften überreicht.


„Der in der Diskussion über das Kinderbildungsgesetz erzielte Kompromiss ist im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf ein kleiner Schritt nach vorn, aber keineswegs eine zufrieden stellende Lösung“, erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender des [[w:Verband_Bildung_und_Erziehung|Verbandes Bildung und Erziehung]] (VBE NRW). „Auch dieser Entwurf wird dem Anspruch nicht gerecht, ein Kinderbildungsgesetz zu sein.“ Der Verband hatte den die Landesregierung tragenden Parteien in einer früheren Stellungnahme vorgeworfen, ihre Wahlversprechen vergessen zu haben.
„Der in der Diskussion über das Kinderbildungsgesetz erzielte Kompromiss ist im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf ein kleiner Schritt nach vorn, aber keineswegs eine zufrieden stellende Lösung“, erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender des [[w:Verband_Bildung_und_Erziehung|Verbandes Bildung und Erziehung]] (VBE NRW). „Auch dieser Entwurf wird dem Anspruch nicht gerecht, ein Kinderbildungsgesetz zu sein.“ Der Verband hatte den die Landesregierung tragenden Parteien in einer früheren Stellungnahme vorgeworfen, ihre Wahlversprechen vergessen zu haben.

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der [[w:Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft|GEW]] hatte in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vor allem die mangelnde Orientierung des Gesetzes an dem Ziel einer qualitativen Verbesserung des Betreuungsangebotes für die Kinder unter drei Jahren bemängelt. Dazu gehörten nach Auffassung der Gewerkschaft der „Ausbau der Professionalität des pädagogischen Personals, der Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen und sonstigen Fachkräfte sowie angemessene Arbeits- und Entlohnungsbedingungen“. Außerdem kritisiert die GEW eine unsolide Finanzierung des Vorhabens. Vorangegangene Kosteneinsparungen im System der Kinderbetreuung würden dabei nicht einmal kompensiert. Die Ausweitung der Betreuung komme durch Umverteilungen im System zustande, bei denen die konfessionellen Träger einseitig bevorzugt würden. Die GEW sieht in dem gegenwärtigen Finanzierungsmodell eine Existenzgefährdung vor allem der freien Träger und Elterninitiativen, die gegenwärtig immerhin einen Anteil von 9 beziehungsweise 5 Prozent hätten. Insgesamt lehnt die GEW den Gesetzentwurf ab und fordert eine Abkehr der Kinderbetreuung von einer „Finanzierung nach Kassenlage“. Für eine Absicherung einer qualitativ angemessenen pädagogischen Betreuung müsse man zunächst die „tarifliche Vergütung für das pädagogische Personal“ absichern und „prekäre[n] Beschäftigungsverhältnisse in Kindertageseinrichtungen“ vermeiden.

Auch die parlamentarische Opposition im Düsseldorfer Landtag lehnt das Gesetz ab. SPD-Fraktionsvize [[w:Britta Altenkamp|Britta Altenkamp]] sagte in der Landtagsdebatte, das vorliegende Gesetz sei „das armseligste Kindergartengesetz in Deutschland“. Die [[w:Bündnis 90/Die Grünen|Grünen]]-Abgeordnete [[w:Andrea Asch|Andrea Asch]] sieht eine Zwei-Klassen-Gesellschaft auf die Kinderbetreuung zukommen: „Die Schere zwischen armen und reichen Kindern und Kommunen wird sich weiter öffnen.“ Im Gegenzug warfen Vertreter der Regierungskoalition der rot-grünen Vorgängerregierung mangelnden Mut und Gestaltungswillen vor: „Sie haben weder Qualität noch Quantität hingekriegt.“

Die Gesetzesnovelle tritt am 1. August 2008 in Kraft.


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URL=http://bildungsklick.de/pm/52370/zum-kinderbildungsgesetzentwurf/|
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[[Kategorie:Themenportal Politik]]

[[Kategorie:Themenportal Nordrhein-Westfalen]]
[[Kategorie:Bildungspolitik]]
[[Kategorie:Bildungspolitik]]
[[Kategorie:GEW]]
[[Kategorie:Kind (weltweit)]]

Version vom 26. Oktober 2007, 12:58 Uhr

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Düsseldorf (Deutschland), 25.10.2007 – Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat heute mit den Stimmen von CDU und FDP das Kinderbildungsgesetz (Kibiz) in dritter Lesung verabschiedet.

Der Gesetzentwurf hatte in den letzten Monaten zu heftigen Protesten geführt. Die Gegner des Gesetzentwurfes hatten vor den Herbstferien 15.000 Menschen zu einer Demonstration mobilisiert und im Landtag 158.000 Protestunterschriften überreicht.

„Der in der Diskussion über das Kinderbildungsgesetz erzielte Kompromiss ist im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf ein kleiner Schritt nach vorn, aber keineswegs eine zufrieden stellende Lösung“, erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE NRW). „Auch dieser Entwurf wird dem Anspruch nicht gerecht, ein Kinderbildungsgesetz zu sein.“ Der Verband hatte den die Landesregierung tragenden Parteien in einer früheren Stellungnahme vorgeworfen, ihre Wahlversprechen vergessen zu haben.

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der GEW hatte in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vor allem die mangelnde Orientierung des Gesetzes an dem Ziel einer qualitativen Verbesserung des Betreuungsangebotes für die Kinder unter drei Jahren bemängelt. Dazu gehörten nach Auffassung der Gewerkschaft der „Ausbau der Professionalität des pädagogischen Personals, der Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen und sonstigen Fachkräfte sowie angemessene Arbeits- und Entlohnungsbedingungen“. Außerdem kritisiert die GEW eine unsolide Finanzierung des Vorhabens. Vorangegangene Kosteneinsparungen im System der Kinderbetreuung würden dabei nicht einmal kompensiert. Die Ausweitung der Betreuung komme durch Umverteilungen im System zustande, bei denen die konfessionellen Träger einseitig bevorzugt würden. Die GEW sieht in dem gegenwärtigen Finanzierungsmodell eine Existenzgefährdung vor allem der freien Träger und Elterninitiativen, die gegenwärtig immerhin einen Anteil von 9 beziehungsweise 5 Prozent hätten. Insgesamt lehnt die GEW den Gesetzentwurf ab und fordert eine Abkehr der Kinderbetreuung von einer „Finanzierung nach Kassenlage“. Für eine Absicherung einer qualitativ angemessenen pädagogischen Betreuung müsse man zunächst die „tarifliche Vergütung für das pädagogische Personal“ absichern und „prekäre[n] Beschäftigungsverhältnisse in Kindertageseinrichtungen“ vermeiden.

Auch die parlamentarische Opposition im Düsseldorfer Landtag lehnt das Gesetz ab. SPD-Fraktionsvize Britta Altenkamp sagte in der Landtagsdebatte, das vorliegende Gesetz sei „das armseligste Kindergartengesetz in Deutschland“. Die Grünen-Abgeordnete Andrea Asch sieht eine Zwei-Klassen-Gesellschaft auf die Kinderbetreuung zukommen: „Die Schere zwischen armen und reichen Kindern und Kommunen wird sich weiter öffnen.“ Im Gegenzug warfen Vertreter der Regierungskoalition der rot-grünen Vorgängerregierung mangelnden Mut und Gestaltungswillen vor: „Sie haben weder Qualität noch Quantität hingekriegt.“

Die Gesetzesnovelle tritt am 1. August 2008 in Kraft.

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Quellen