Wikinews:Meinungsbild/Grundsätze der Akkreditierung
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[Bearbeiten] Laufzeit des Meinungsbildes
[Bearbeiten] Hintergrund
Dieses Meinungsbild soll klären helfen, welche Grundsätze der Akkreditierung in Zukunft gelten. Es hat sich in der laufenden Diskussion gezeigt, das es nicht möglich war, über ein Gesamtpaket abzustimmen. Dem ist eine Abstimmung im ersten Abschnitt vorangestellt, wo grundsätzlich gefragt wird, ob Wikinews weiter über Akkreditierungsanträge entscheiden soll.
[Bearbeiten] Akkreditierung in Wikinews
Sollen in Wikinews Benutzer grundsätzlich mit Akkreditierungen arbeiten dürfen?
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[Bearbeiten] 1. Grundsatz: Akkreditierungspflicht bei Originalberichten
Wer so genannte Originalberichte, also über Ereignisse schreibt, die er als Augenzeuge erlebt und bei Wikinews einbringen möchte, muss sich akkreditieren.
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[Bearbeiten] 2. Grundsatz: Persönliche Angabe der Adresse bei der Akkreditierung
[Bearbeiten] Pro
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[Bearbeiten] 2b: Weitere Angaben bei der Akkreditiierung
Die Akkreditierung besteht aus der Angabe einer E-Mail-Adresse oder eines IM-Kontos, wie ICQ
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[Bearbeiten] 3. Grundsatz: Allgemeine Akzeptanz
Akkreditierungsanträge von Benutzern, die gezeigt haben, dass sie die jeweils aktuellen Regeln ausreichend verstanden haben und anwenden können, werden von der Gemeinschaft allgemein akzeptiert.
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[Bearbeiten] 4. Grundsatz: Kennzeichnungspflicht
In betroffenen Artikeln muss im Abschnitt „Quellen“ angemerkt werden, dass der genannte Benutzer Informationen eingefügt hat, die so nicht leicht von jedermann überprüft werden können.
-
- Selbstrecherchierte Beiträge werden mit [[Wikinews:Vorlage:Originalbericht|]] von [[Benutzer:Name|]] namentlich gekennzeichnet.
[Bearbeiten] Pro
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[Bearbeiten] 5. Grundsatz: Annahme des Akkreditierungsantrags
Der Akkreditierungsantrag gilt ab dem Moment als akzeptiert, wenn mindestens eine Pro-Stimme von einem angemeldeten Benutzer vorhanden ist. Pro-Stimmen von unangemeldeten Benutzern (nur/sogar IP-Adresse) sind nicht gültig.
[Bearbeiten] Pro
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[Bearbeiten] 6. Grundsatz: Zweifel an der Richtigkeit von Informationen
Meldet jemand begründete Zweifel an der Richtigkeit von Informationen in einem Artikel an, so bleibt die Akkreditierung des Einstellers bis zur Klärung zwar bestehen, der Artikel darf aber nicht veröffentlicht werden.
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[Bearbeiten] 7. Grundsatz: Entzug der Akkreditierung
Bekommt ein Benutzer eine Gegenstimme bzw. einen Einspruch, gilt die Akkreditierung als ausgesetzt, bzw. bei Neuanträgen als nicht erteilt. Über eine endgültige Entziehung muss in einem Abstand von einem Monat gesondert abgestimmt werden.
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[Bearbeiten] 8. Grundsatz: Artikel nach Entzug der Akkreditierung
Artikel, die vor dem Entzug der Akkreditierung geschrieben wurden, bleiben bestehen.
[Bearbeiten] Pro
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[Bearbeiten] 9. Grundsatz: Rücknahme der Akkreditierung durch den akkreditierten Benutzer
Zieht der Benutzer seine Akkreditierung ab einem bestimmten Moment für die Zukunft zurück, bleiben Artikel, die vorher geschrieben wurden, bestehen.
[Bearbeiten] Pro
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[Bearbeiten] 10. Grundsatz: Rückwirkende Aufhebung der Akkreditierung durch den akkreditierten Benutzer
Zieht der Benutzer seine Akkreditierung generell bzw. rückwirkend zurück, werden Artikel, die vorher geschrieben wurden, gelöscht.
