Verfassungsklage gegen ELENA-Verfahren eingeleitet
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Datenschützer mobilisieren im Eiltempo gegen zentrale Arbeitnehmerdatenbank.
Deutschland, 16.03.2010 – Nachdem Anfang März das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verkündet wurde, an dessen Klage sich bereits über 34.000 Betroffene beteiligt hatten, begleiten der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der FoeBuD seit Montag auch gegen das ELENA-Verfahren eine Massenklage.
ELENA steht für den elektronischen Entgeltnachweis. Dabei werden Einkommensnachweise nicht nur wie bisher den Angestellten ausgehändigt, sondern zusätzlich noch in Form eines multifunktionellen Datensatzes an eine zentrale Speicherstelle gesendet und dort für bis zu fünf Jahre lang gespeichert.
Ab 2015 sollen die Daten auch von Kranken- und Pflegekassen, Renten- und Unfallversicherungen, Sozialämtern und Studentenwerken genutzt werden können. Betroffen von der umfangreichen Erfassung sind neben Angestellten auch Beamtinnen und Beamte, Berufssoldat/innen und Richter/innen.
Zunächst wollten die ELENA-Gegner vor Einreichung der Klage das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung abwarten, da es sich bei der Arbeitnehmerdatenbank um eine ähnlich weitreichende Datenerfassung handelt. Weil das Gesetz allerdings vor einem Jahr beschlossen wurde und eine Verfassungsbeschwerde binnen Jahresfrist eingereicht werden muss, verbleiben den Datenschützern nur wenige Tage um die Klageschriften beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzureichen. Betroffene Arbeitnehmer können sich bis zum 25. März an der Klage beteiligen.
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