Unerwartete Wende im Verfahren um den Potsdamer Überfall

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Potsdam (Deutschland), 25.05.2006 – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 23. Mai den Haftbefehl gegen die beiden Potsdamer Tatverdächtigen aufgehoben. Gestern wurde einer der beiden jedoch wieder festgenommen. Der 29-Jährige und der 30-Jährige wurden verhaftet, nachdem am Ostersonntag ein 37-jähriger deutsch-äthiopischer Ingenieur dunkler Hautfarbe überfallen wurde. Der Mann wurde dabei schwer verletzt und fiel ins Koma.

Die Auskunft über die Freilassung gab die Bundesanwaltschaft am Dienstag bekannt und wurde gleichlautend auch vom Anwalt einer der Männer, Sven-Oliver Milke, gemacht. Die Begründung bezog sich auf neue Ermittlungsergebnisse. Im Detail hieß es, das Opfer könne sich bislang nicht an die Tat erinnern. Der zuständige Richter am BGH sehe daraufhin keinen dringenden Tatverdacht mehr. Der Generalbundesanwalt Kay Nehm wies aber darauf hin, dass sich an den Indizien, die in der ersten Phase der Ermittlungen den dringenden Tatverdacht gerechtfertigt hatten, nichts geändert habe. Nach eigenen Angaben wollte er sich gestern entscheiden, ob er Beschwerde gegen die Haftentscheidung, die beiden Männer frei zu lassen, einlegen werde.

Der Haftbefehl gegen einen der beiden Männer, der 29-Jährige, wurde gestern wieder in Kraft gesetzt. Der Mann wurde bereits wieder verhaftet und in ein Untersuchungsgefängnis gebracht. Den erneuten Haftbefehl hat Generalbundesanwalt Kay Nehm vom BGH erwirkt. Begründet wurde die erneute Verhaftung mit der Aussage eines Mithäftlings. Diesem gegenüber soll der 29-Jährige indirekt ein Geständnis abgelegt haben, in dem er sagte, er hätte „mal richtig zugeschlagen“.

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Quellen