Zum Inhalt springen

Juristische Winkelzüge und Kuhhandel um den Europäischen Stabilitätsmechanismus und den Fiskalpakt

aus Wikinews, einem freien Wiki für Nachrichten
Veröffentlicht: 02:38, 1. Jul. 2012 (CEST)
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen.
Welche Länder haben den Europäischen Fiskalpakt unterzeichnet? – Dunkelblau: alle 17 Euroländer, die den Fiskalpakt unterzeichnet haben; hellblau: Nicht-Euroländer, die den Fiskalpakt unterzeichnet haben; rot: EU-Mitglieder, die derzeit nicht unterzeichnen wollen.

Berlin (Deutschland), 01.07.2012 – Nach jeweiliger Aussprache haben der Bundestag und der Bundesrat in Abendsitzungen am 29. Juni 2012 dem sogenannten Fiskalpakt und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zugestimmt, auf die sich zuvor die Regierungen auf einem EU-Gipfel geeinigt hatten. Bei der Abstimmung über den ESM fehlte die sogenannte Kanzlermehrheit, die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte dafür also keine Mehrheit aus den eigenen Reihen mobilisieren können. Die Fraktion der Linkspartei und einzelne Abgeordnete von CDU und FDP lehnten die Gesetze ab. Die anderen Parteien stimmten größtenteils zu, von ihnen enthielten sich nur einzelne Abgeordnete oder stimmten gegen die Vorlagen.

Bei der Abstimmung über den ESM ging es um die Ratifizierung eines Vertrags, der bereits im Februar 2012 von den europäischen Regierungschefs abgeschlossen worden war. Einige Staaten hatten ihn bereits wirksam anerkannt. Über die Änderungen aufgrund des Gipfeltreffens am 28. und 29. Juni 2012 wird demnächst gesondert zu beschließen sein, sie waren in dem Gesetz, das dem Parlament vorgelegt worden ist, noch nicht enthalten. Das hatte Bundeskanzlerin Merkel in der Regierungserklärung, die der Abstimmung vorausging, ausdrücklich festgestellt. Sie wandte sich dabei erneut entschieden gegen eine gemeinsame Haftung aller europäischen Länder für ihre Verbindlichkeiten: „Gemeinsame Haftung ohne gemeinsame Finanzpolitik, das will ich auch zu meiner Lebenszeit nicht haben.“

Verfassungsbeschwerden eingereicht

Noch am gleichen Abend wurden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach Angaben des Gerichts sechs Verfassungsbeschwerden und Eilanträge eingereicht. Die Beschwerde des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler wurde durch einen Boten an der Pforte abgegeben. Außerdem hat der Verein „Mehr Demokratie“, der nach eigener Darstellung gut 12.000 Bürger vertritt, eine Beschwerdeschrift eingereicht, die von der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und dem Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart ausgearbeitet worden ist. Däubler-Gmelin sagte hierzu: „Wir klagen gegen die Verträge, weil sie einen Demokratieabbau im doppelten Sinne bedeuten: Zum einen werden unwiederbringlich Haushaltskompetenzen und Souveränitätsrechte des Bundestages nach Brüssel abgegeben. Dadurch wird das Bundestags-Wahlrecht entwertet. Zum anderen läuft die Ratifizierung völlig hektisch und an der Bevölkerung vorbei.“ Auch die Linkspartei hat ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht gegen die Gesetze angestrengt. Die Anträge im einstweiligen Rechtsschutz zielen darauf, die Unterzeichnung der Gesetze durch den Bundespräsidenten zu unterbinden, damit es nicht ausgefertigt werden kann.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in der Woche vor der Abstimmung wegen der Tragweite der in den Gesetzen enthaltenen Bestimmungen formlos darum gebeten, die Gesetze nicht in Kraft zu setzen, sondern Gelegenheit für eine verfassungsrechtliche Prüfung einzuräumen. Bundespräsident Joachim Gauck hatte daraufhin angekündigt, die Gesetze nicht auszufertigen, solange keine Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts vorliege. Solange er die Gesetze nicht unterschreibt, können sie nicht im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten.

Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird innerhalb weniger Wochen gerechnet.

Winkelzüge im Vorfeld der Abstimmung

Unter dem hohen Zeitdruck, der durch die ehrgeizigen Ziele der Maßnahmen zum Euro-Rettungsschirm ausgeübt wurde, hatten Kritiker vorab bemängelt, die deutsche Bundesregierung habe sich in Widersprüche verstrickt und mit juristischen Klimmzügen gearbeitet.

Wie die Onlineausgabe der Tageszeitung „Die Welt“ berichtete, habe die Bundesregierung vor der Abstimmung den Standpunkt vertreten, der Europäische Stabilitätsmechanismus sei ein völkerrechtlicher Vertrag, der bewusst außerhalb des Europäischen Gemeinschaftsrechts konzipiert worden sei. Dieser Standpunkt sei auch eine Reaktion auf die Kritik aus den Reihen der Bundesländer, die nachteilige finanzielle Auswirkungen befürchten und deshalb vorsorglich verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht hatten.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte die Ansicht vertreten, über den ESM-Vertrag als völkerrechtlicher Vertrag könne im Bundestag mit einfacher Mehrheit abgestimmt werden. Insoweit wurde kritisiert, dass durch den ESM-Vertrag hoheitliche Rechte durch den Bund an eine europäische Institution abgegeben werden würden. Insbesondere weist die Stellungnahmne des Bundesrates vom 11. Mai 2012 darauf hin, das geplante „Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus“ könne nicht isoliert von anderen Maßnahmen betrachtet werden. Die Bundesregierung vertrat in ihrer Antwort jedoch die Ansicht, Länderinteressen seien „in Angelegenheiten des ESM nicht betroffen“. Zu einem völkerrechtlichen Vertrag wäre – bei enger Auslegung – die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich gewesen.

Außer dem ESM-Vertrag mit einem geplanten Volumen von 700 Milliarden Euro, gibt es nun ein ganzes Paket von Maßnahmen zur Rettung von Ländern in der Eurozone. Dessen finanzielle Auswirkungen auf die deutschen Bundesländer werden – so heißt es in Bremer Regierungskreisen – gegenwärtig noch geprüft, vor allem im Hinblick auf den Europäischen Fiskalpakt, der von 25 Mitgliedsstaaten der EU unterzeichnet wurde.

In einer Fiskalunion würden die Regierungen der beteiligten europäischen Mitgliedstaaten ihre Entscheidungen in Bezug auf Ausgaben, Steuern und Abgaben gemeinsam treffen. Insofern wird auch ein Eingriff in das föderale System in Deutschland gesehen, bei dem die Bundesländer ein Mitspracherecht haben.

Im Vorfeld der Abstimmung in Bundestag und Bundesrat über das Gesamtpaket der Maßnahmen zur Rettung des Euro hatte die Bundesregierung den Ländern einige finanzielle Zugeständnisse gemacht. So wird es zusätzliche Mittel vom Bund für den Öffentlichen Personennahverkehr und die Kindertagesbetreuung geben. Inzwischen erklärte Regierungssprecher Seibert auch, dass wegen „verfassungsrechtlicher Risiken“ nunmehr doch eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag angestrebt werde.

Themenverwandte Artikel

[Bearbeiten]


     Kommentar abgeben


Quellen

[Bearbeiten]
Originäre Berichterstattung
Dieser Artikel enthält Journalismus aus erster Hand. Details befinden sich auf der Diskussionsseite.