Diskussion:Europäischer Gerichtshof entscheidet gegen Filtersysteme bei sozialen Netzwerken

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Titel[Bearbeiten]

Hallo, hoffe ich mach das richtig: Ich finde, der Titel müsste geändert werden; die genannten Filtersysteme werden nicht untersagt, sondern eine Verpflichtung hierzu hat sich nicht durchgesetzt. Ich würde also in etwa Folgendes vorschlagen: "Europäischer Gerichtshof weist Vorschlag zurück, der soziale Netzwerke zu Filtersystemen verpflichten würde" oder "Europäischer Gerichtshof weist Verpflichtung zu Filtersystemen für soziale Netzwerke zurück". Gruß, 'Titan'

Hallo, wurde erledigt, obgleich das Urteil auch schon als Verbot interpretiert werden kann. --Itu 20:29, 17. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]

Prüfung[Bearbeiten]

Benutzer, die Texte bzw. Inhalte in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.


⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung

Exzellent. TillSiebert 19:06, 17. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]


Hmm... untersagen und nicht verpflichten sind aber noch 2 ganz andere paar Stiefel. --Itu 19:22, 17. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]