Diskussion:Europäischer Gerichtshof entscheidet gegen Filtersysteme bei sozialen Netzwerken
Titel[Bearbeiten]
Hallo, hoffe ich mach das richtig: Ich finde, der Titel müsste geändert werden; die genannten Filtersysteme werden nicht untersagt, sondern eine Verpflichtung hierzu hat sich nicht durchgesetzt. Ich würde also in etwa Folgendes vorschlagen: "Europäischer Gerichtshof weist Vorschlag zurück, der soziale Netzwerke zu Filtersystemen verpflichten würde" oder "Europäischer Gerichtshof weist Verpflichtung zu Filtersystemen für soziale Netzwerke zurück". Gruß, 'Titan'
- Hallo, wurde erledigt, obgleich das Urteil auch schon als Verbot interpretiert werden kann. --Itu 20:29, 17. Feb. 2012 (CET)
Prüfung[Bearbeiten]
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- Kurzartikel: --nein --Usien Max 11:32, 18. Feb. 2012 (CET)
- Artikeldatum + Text im Artikel: ----Usien Max 11:32, 18. Feb. 2012 (CET)
- Veröffentlicht: ----Usien Max 11:32, 18. Feb. 2012 (CET)
- Eintrag auf Hauptseite: ----Usien Max 11:32, 18. Feb. 2012 (CET)
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- Meinungsseite nach Veröffentlichung angelegt: --Usien Max 11:32, 18. Feb. 2012 (CET)-->
⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung
Exzellent. TillSiebert 19:06, 17. Feb. 2012 (CET)
Hmm... untersagen und nicht verpflichten sind aber noch 2 ganz andere paar Stiefel. --Itu 19:22, 17. Feb. 2012 (CET)