Diskussion:Broder darf von Hecht-Galinski Pornoverfasser genannt werden.

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Prüfung[Bearbeiten]

Benutzer, die Texte bzw. Inhalte in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.


⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung

Zwei Sachen[Bearbeiten]

Einmal, bitte richtige Anführungszeichen verwenden und dann noch bei der zweiten Quelle deutlich machen, dass es nicht das Landgericht Berlin direkt ist sondern eine andere Seite die das Urteil veröffentlicht hat, somit ist die momentane Quellenangabe einfach falsch(Wer kann sagen ob das das richtige Urteil ist, etc?). --84.44.178.175 15:27, 13. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]