Diskussion:Broder darf von Hecht-Galinski Pornoverfasser genannt werden.
Abschnitt hinzufügenErscheinungsbild
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 84.44.178.175 in Abschnitt Zwei Sachen
Prüfung
[Bearbeiten]Benutzer, die Texte bzw. Inhalte in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.
- Urheberrechte: --
- Übereinstimmung mit Quelle: --
- Inhalt/Neutralität: --
- Rechtschreibung: --
- Interwiki: --
- Formate: --
- Themenverwandte Artikel: --
- Themenportale: --
- Kategorien: --
- Kurzartikel: --
- Artikeldatum + Text im Artikel: --
- Veröffentlicht: -- SpongeBot 19:33, 12. Dez. 2008 (CET), angefordert durch JARU
- Eintrag auf Hauptseite: -- SpongeBot 19:33, 12. Dez. 2008 (CET), angefordert durch JARU
⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung
Zwei Sachen
[Bearbeiten]Einmal, bitte richtige Anführungszeichen verwenden und dann noch bei der zweiten Quelle deutlich machen, dass es nicht das Landgericht Berlin direkt ist sondern eine andere Seite die das Urteil veröffentlicht hat, somit ist die momentane Quellenangabe einfach falsch(Wer kann sagen ob das das richtige Urteil ist, etc?). --84.44.178.175 15:27, 13. Dez. 2008 (CET)