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Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt im Fall „Ypsilanti-Telefonstreich“

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Veröffentlicht: 14:17, 20. Sep. 2008 (CEST)
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Hannover (Deutschland), 20.09.2008 – Der Telefonstreich des Radiosenders ffn mit der hessischen SPD-Vorsitzenden Andrea Ypsilanti hat nun wahrscheinlich juristische Folgen. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Ermittlungen aufgenommen, nachdem die SPD gegen den Radiosender ffn Anklage erhoben hatte. Ypsilanti war zuvor auf einen Telefonstreich des Stimmenimitators Jochen Kraus hereingefallen, der sich als Franz Müntefering ausgab. Rafion ffn hatte dieses Telefonat zwar mitgeschnitten, nach eigenen Angaben den Mitschnitt jedoch nach zwei Stunden wieder vernichtet. Wer Teile der Aufzeichnung auf YouTube veröffentlicht hat, ist noch unklar. Die SPD wehrte sich daraufhin gegen die Veröffentlichung der Aufnahme, sie verblieb allerdings teilweise trotzdem auf YouTube. Die Staatsanwaltschaft hat bereits erste Beweise auf YouTube gesichert und forderte die IP-Adresse des Erst-Veröffentlichers an.

Die SPD beruft sich bei ihrer Klage auf den Paragraphen 201 des Strafgesetzbuches. In diesem wird das unerlaubte Mitschneiden von Telefongesprächen verboten. Oberstaatsanwalt Thomas Klinge, der den Ermittlungsbeginn bereits bestätigte, hat allerdings wenig Hoffnung auf einen Erfolg der Behörde. Selbst wenn die IP-Adresse verifiziert werden könne, sei immer noch unklar, welcher Computer denn für die angebliche Straftat benutzt wurde.

Quellen