Deutsche Bundesregierung beschließt Ergänzungen zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Deutschland, 24.02.2009 – Die Deutsche Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am Mittwoch, dem 18. Februar, den Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz – FMStErgG) beschlossen. Der Gesetzentwurf soll am 3. März vom Bundestag beraten und abschließend am 3. April im Bundesrat beschlossen werden.
Die aktive Anwendung des Gesetzes ist bis zum 30. Juni möglich. Fällt eine Entscheidung für die Anwendung, muss die Übernahme in den darauffolgenden vier Monaten abgeschlossen sein. Das Gesetz ist damit speziell auf die Hypo Real Estate zugeschnitten. Es soll die Begleitregeln im Gesellschafts- und Übernahmerecht verbessern. Konkret soll die Übernahme durch den Staat erleichtert werden, damit Stabilisierungsmaßnahmen zügig greifen können.
Themenverwandte Artikel
Quellen
- bundesfinanzministerium.de: „Bundesregierung beschließt wichtige Ergänzungen zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz“ (Pressemitteilung. Nr.: 7/2009) (18.02.2009)
- Andreas Kißler, Dow Jones Newswires, via www.faz.net: „Bankenrettungsgesetz sieht drei Stufen bis zur Enteignung vor“ (18.02.2009, 16:04 Uhr)
- bundesfinanzministerium.de: „Entwurf für das FMSterG“ (18.02.2009) PDF