Bundesrat stimmte Ernennung neuer Generalbundesanwältin zu
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Berlin (Deutschland), 25.05.2006 – Am 19. Mai 2006 stimmte der deutsche Bundesrat der Ernennung der neuen Generalbundesanwältin zu. Demnach wird, wie von Justizministerin Brigitte Zypries vorgeschlagen, die bisherige Bundesrichterin Monika Harms in das Amt gewählt. Sie war bisher Vorsitzende des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe mit dem Fachgebiet Steuerstrafrecht.
Harms ist damit die erste Frau in diesem hochrangigen Amt. Sie wird ihr Amt am 1. Juni als Nachfolgerin von Generalbundesanwalt Kay Nehm antreten, der Ende Mai 2006 in den Ruhestand treten wird.
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Quellen
- ZDFheute.de: „Monika Harms wird Generalbundesanwältin“ (19.05.2006)
- taz: „Monika Harms löst Kay Nehm ab“ (19.05.2006)
- R-Archiv: „Personalien: Monika Harms als GBA bestätigt“ (19.05.2006)