Zum Inhalt springen

Buback-Mord: Bundesanwaltschaft klagt Verena Becker an

aus Wikinews, einem freien Wiki für Nachrichten
Veröffentlicht: 22:32, 9. Apr. 2010 (CEST)
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen.

Karlsruhe / Stuttgart (Deutschland), 09.04.2010 – Die Bundesanwaltschaft hat am Freitag, dem 9. April, vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht Anklage gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker erhoben. Becker wird beschuldigt, an der Ermordung des damaligen Generalbundesanwaltes Siegfried Buback und zwei seiner Begleiter am 7. April 1977 beteiligt gewesen zu sein. Aufgrund von Analysen wurden DNA-Spuren Beckers auf einem der Bekennerschreiben festgestellt, sodass die Staatsanwaltschaft im August 2009 einen Haftbefehl beantragte. Die Untersuchungshaft wurde Ende 2009 aufgehoben, weil nach Ansicht des Bundesgerichtshofes keine Fluchtgefahr bestand.

Bei den gefundenen DNA-Spuren soll es sich um Speichel auf einem Umschlag gehandelt haben. Außerdem geht die Bundesanwaltschaft davon aus, dass belastende Unterlagen, die bei einer Durchsuchung von Beckers Wohnung gefunden wurden, den Tatverdacht einer Mittäterschaft Beckers erhärten. Inzwischen hat die Bundesanwaltschaft erreicht, dass der Verfassungsschutz Geheimakten herausgeben musste. Darunter sollen sich Gesprächsprotokolle zwischen Verfassungsschützern und Becker aus den 1980er Jahren befinden. Diese wurden vom damaligen Innenminister Wolfgang Schäuble als geheim eingestuft. Sie können im Verfahren trotz weiterer Geheimhaltung verwendet werden.

Becker war zunächst Mitglied der „Bewegung 2. Juni“, wurde 1972 verhaftet und zu einer sechsjährigen Haft verurteilt. Sie kam 1975 frei, als sie und einige andere Häftling im Austausch gegen den entführten damaligen Berliner CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz freigepresst wurden.

Verena Becker und Günter Sonnenberg wurden einige Wochen nach der Ermordung Bubacks in Singen verhaftet. Sie hatten sich bei ihrer Verhaftung am 3. Mai 1977 einen Schusswechsel mit der Polizei geliefert, wobei Becker und mehrere Polizisten verletzt wurden. Becker und Sonnenberg wurden zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Becker kam 1989 frei, nachdem sie der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker begnadigt hatte.

Der Sohn Bubacks, Michael Buback, äußerte im Fernsehsender 3sat seine Zufriedenheit mit der Anklageerhebung: „Wir möchten endlich die Wahrheit erfahren. Wir möchten wissen, welche zwei Personen den dreifachen Mord vom Motorrad aus begangen haben.“

Themenverwandte Artikel


Quellen