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Zweieinhalb Jahre Haft für Holocaust-Leugner Germar Rudolf

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Artikelstatus: Fertig 23:30, 15. Mär. 2007 (CET)
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Mannheim (Deutschland), 15.03.2007 – Der deutsche Holocaustleugner Germar Rudolf wurde heute vom Landgericht Mannheim wegen Volksverhetzung zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Rudolf gilt als Wiederholungstäter.

Der 42-jährige Chemiker hat nach Ansicht des Gerichts über das Internet sowie in seinem Buch „Vorlesungen über den Holocaust“ versucht, den Nationalsozialismus „vom Makel des Judenmordes zu entlasten“, so die Urteilsbegründung.

Rudolf, der zwischen 1990 und 1993 am Max-Planck-Institut für Festkörperforschung in Stuttgart als Doktorand gearbeitet hatte, war als Gutachter in einem Strafprozess gegen Generalmajor a.D. Otto Ernst Remer zu dessen Entlastung aufgetreten und hatte in einer Stellungnahme unter dem Titel „Gutachten über die Bildung und Nachweisbarkeit von Cyanid-Verbindungen in den 'Gaskammern' von Auschwitz“ versucht, den Nachweis zu erbringen, in den Gaskammern von Auschwitz habe keine Massenvernichtung von Juden stattgefunden. Das Institut hatte sich von den Ausführungen Rudolfs distanziert und klargestellt, dass diese Arbeit nicht im Rahmen der Institutsarbeit entstanden war. Vom Stuttgarter Max-Planck-Institut erhielt Rudolf daraufhin die Kündigung, das Landgericht Stuttgart verurteilte den Chemiker bereits 1995 wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer 14-monatigen Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach der Urteilsverkündung verschwand Rudolf. Später wurde er in den USA aufgegriffen und 2005 nach Deutschland abgeschoben, wo er bis zu dem jetzigen Prozess in Haft saß.

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Quellen