Zum Inhalt springen

Zugunglück von Bad Aibling: Dreieinhalb Jahre Haft für den Fahrdienstleiter

aus Wikinews, einem freien Wiki für Nachrichten
Veröffentlicht: 03:28, 6. Dez. 2016 (CET)
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen.
Meridian - Vergleichsbild des Unglückszuges

Bad Aibling (Deutschland), 06.12.2016 – Heute wurde am Landgericht Traunstein das Urteil gegen den 40-jährigen Michael P. verkündet. Wegen fahrlässiger Tötung in zwölf Fällen und 89 Fällen von fahrlässiger Körperverletzung muss er dreieinhalb Jahre in Haft.

Vor zehn Monaten, am 9. Februar 2016, war es im oberbayerischen Bad Aibling zum Frontalzusammenstoß von zwei Zügen gekommen. Als Ursache stellte das Gericht fest, dass der Angeklagte weder gewissenhaft noch vorschriftsmäßig gehandelt habe. Die Verantwortung für die Fahrgäste habe der Fahrdienstleiter nicht wahrgenommen. Eine rechtzeitige, richtige Reaktion hätte das Unglück verhindern können. Der 40-jährige Angeklagte hatte trotz ausdrücklichem Verbot über eine Stunde mit seinem Smartphone gespielt. Statt dem Fahrbetrieb die nötige Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu widmen, habe er sich auf dem privaten Handy dem Spiel "Dungeon Hunter 5" gewidmet. Ein Gutachter bestätigte die Ablenkung als Ursache der Fehlleistungen.

Zum Zusammenstoß der Züge auf der eingleisigen Strecke sei es gekommen, da der Fahrdienstleiter entgegen den Vorgaben zwei Sonder-Fahr-Erlaubnisse gegeben und seinen ersten Notruf falsch abgesetzt habe. Schweigen herrschte im Sitzungssaal, als der Vorsitzende Richter Erich Fuchs die Namen der zwölf getöteten Männer im Urteil verließ. "Man kann von Glück sprechen, dass sich der Unfall an einem Faschingsdienstag ereignete", sagte der Richter, sonst hätten sich bis zu 150 Menschen in dem Pendlerzug befunden.

Dem Angeklagten wurde bei der Strafbemessung sein frühes Geständnis zugute gehalten. Einige der Geschädigten waren im Verfahren als Nebenkläger aufgetreten - eine Entschuldigung des Verurteilten wollten sie nicht annehmen.

Themenverwandte Artikel

[Bearbeiten]

Quellen

[Bearbeiten]