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Wikipedia darf ab sofort wieder wikipedia.de nutzen

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Artikelstatus: Fertig 20:25, 21. Jan. 2006 (CET)
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Berlin (Deutschland), 20.01.2006 – Wie der Anwalt des „Wikimedia Deutschland e.V.“ Thorsten Feldmann mitteilte, darf der Verein ab sofort wieder von wikipedia.de nach de.wikipedia.org weiterleiten. Das Berliner Amtsgericht Charlottenburg gab am Morgen einem Eilantrag auf Vollstreckungsschutz statt. Damit tritt die Verfügung zwar nicht außer Kraft, Wikimedia Deutschland ist aber bis zu einer Gerichtsentscheidung über den Fall nicht mehr an die Verfügung gebunden.

In der Begründung heißt es, dass die Interessen der Wikipedia höher seien als die postmortalen Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen. Außerdem nenne die einstweilige Verfügung nicht die Artikel, die gegen die Persönlichkeitsrechte verstießen. Zur Verhandlung wird es voraussichtlich innerhalb der nächsten 14 Tage kommen.

Wikimedia Deutschland hat auf wikipedia.de einen Auszug aus der einstweiligen Verfügung veröffentlicht, um Spekulationen entgegenzutreten, der Verein habe mit der Abschaltung überreagiert: „Dem Antragsgegner wird es […] untersagt, die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten, solange unter der Internetadresse de.wikipedia.org ein Beitrag vorgehalten wird, der den bürgerlichen Nachnamen des Sohnes der Antragsteller nennt.“

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Quellen