Wikinews Diskussion:Lizenzbestimmungen

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Zur Entstehung[Bearbeiten]

Text-Inhalte in Wikinews stehen unter der Creative-Commons-Attribution-2.5-Lizenz. Auf dem Meta-Wiki fand eine Umfrage zu den Lizenzbestimmungen für Wikinews statt. Die meisten Benutzer (27 zu 4) haben bei dieser Umfrage für die CC-BY-2.5 (mit Zuschreibung zu Wikinews) gestimmt.

"Bis zur Klärung der Lizenzfrage sind die Inhalte Public Domain. Bitte beteiligt euch an der Findung einer geeigneten Lizenz."

Wo? --Hendrik Brummermann 16:00, 4. Dez 2004 (UTC)
Am Wikinews:Pressestammtisch schlage ich vor --MilesTeg 16:02, 4. Dez 2004 (UTC)
Bitte auch hier: meta:Wikinews/License_straw_poll --Elian 23:02, 4. Dez 2004 (UTC)

Bitte kopieren Sie keine Texte, die nicht Ihre eigenen sind, und benutzen Sie keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis des Rechteinhabers!

Das ist zwar nett gemeint, aber kaum zu verhindern resp. zu realisieren. Und wie bitte soll man Meldungen unter PD stellen, von der man gar nicht wissen kann, ob sie es überhaupt dürfen? Es ist ja schon ein schönes Beispiel aufgetaucht - der beitrag zu Toyota. Der ist 1:1 von einer anderen Web-Seite abgeschrieben. Da hilft dann auch keine Angabe eines Link, denn das material ist schlicht von einer anderen Web-Seite geklaut. Ist man sich dieses Risiko's bewußt?

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass rein rechtlich die Funktion einer solchen Webseite wie angedacht möglich ist. irgendwer wird dafür haften müssen und der wird früher oder später auch "gegriffen". Das mag bei den ersten Auftreten noch mit Abmahnungen einhergehen, kann aber auch sehr schnell teuer werden. Was, wenn plötzlich Artikel mit verfassungsfeindlichen Äußerungen auftauchen? Verbieten kann man das ja nicht per se. Also benötigt man eine relativ große Redaktion, die jeden Beitrag erst einmal auf solche Belange hin prüft - das Verbreiten von solchen Meldungen ist auch im Internet verboten. Was ist mit Verleumdungen? Ein Verlag kann das i.A. noch abfangen, aber hier?

Man befindet sich in einem Dilemma. Die Idee ist ja prinzipiell nicht schlecht. Nur bricht sie an den Realitäten.

Jens

Du vermischt hier zwei Aspekte, die man von einander unabhängig betrachten muss:
  1. Sachen, die verboten sind, sind verboten und dürfen nicht gemacht werden und falls doch muss man’s korrigieren. Dazu gehören beispielsweise verfassungsfeindliche Äußerungen, Beleidigungen und Verleumdungen sowie Urheberrechtsverletzungen.
  2. Ohne Lizenzierungsbestimmungen gelte hier das strikte Urheberrecht. Ein Arbeiten wäre schlicht unmöglich, da alle ständig gegen das Urheberrecht verstießen. Um das zu vermeiden müsste jeder für noch so kleine Änderungen alle vorherigen Autoren befragen. Falls jetzt jemand einen Text übernehmen wollte wird’s nochmals kompliziert. Da alle beteiligten Autoren sich gemeinsam darauf einigen müssten, wer, wann, was genau wo und wie weiterverwenden darf. Deshalb ist eine Lizenz notwendig, die irgendwo zwischen GNU-FDL und Gemeinfreiheit pendelt.
Ich hoffe, ich konnte zur Klärung beitragen. Gruß. --Blaite 20:28, 4. Dez 2004 (UTC)
Schlage die GNU Free Documentation License (FDL) vor, erscheint mir angemessen und kollidiert außerdem nicht mit dem Deutschen Urhebergesetz (das lässt den völligen Verzicht von Urheberrechten, wie in der Public Domain beschrieben, nicht zu). Bitte kommentieren! --Sebastian 23:35, 4. Dez 2004 (UTC)

Konkrete Fragen[Bearbeiten]

  • Was passiert mit den alten Artikeln, wenn sich die Lizenz ändern? Einmal PD immer PD, oder? -- Vinci 13:32, 3. Jan 2005 (UTC)
  • Wann werden wir wissen, welche Lizenz wir haben werden? M.E. hätte man nicht ohne Lizenz anfangen sollen! --~ Vinci 13:32, 3. Jan 2005 (UTC)

Lizenzabstimmung[Bearbeiten]

Die Lizenzabstimmung ist nun beendet (Ergebnis). Bei der Abstimmung hat sich eine Mehrheit für die Creative Commons-Attribution 2.5 (Namensnennung) ergeben (vollständiger Text und Kurzfassung). Die entgültige Entscheidung wird vom Board der Wikimedia-Foundation getroffen. Das Ergebnis der Abstimmung wurde an Mailingliste der Stiftung geschickt. Dort gibt es dann wohl auch Reaktionen der verantwortlichen Personen, wie es nun weiter geht. --sonicR 22:43, 20. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]

(In-)Kompatiblität[Bearbeiten]

Bei der Abstimmung wurde behauptet, die CC-BY-Lizenz sei einweg-kompatibel mit der GFDL. Auf gnu.org steht jedoch das genaue Gegenteil: „Please don't use it for software or documentation, since it is incompatible with the GNU GPL and with the GNU FDL.“ -- 213.39.199.254 17:25, 2. Okt. 2005 (CEST)[Beantworten]

Der Satz ist etwas unklar, weil er zu allgemein ist. Die Inkompatibilität besteht zumindest insofern, dass keine Inhalte, die unter der GNU FDL stehen (z.B Teile eines Wikipedia Artikels) in Wikinews Artikel integriert werden dürfen. Umgekehrt dürfte die Kompatibilität m.E gegeben sein. IANAL --sonicR 17:39, 2. Okt. 2005 (CEST)[Beantworten]
An anderen Stellen auf gnu.org ist mit „GPL-kompatibel“ immer von Lizenz X nach GPL gemeint. Die andere Richtung interessiert die offenbar nicht. Warum sollte das bei der GFDL anders gemeint sein? Ich weiß nicht, welche Inkompatiblitäten die Gnus sehen, aber mir fallen spontan folgende auf:
You must include a copy of, or the Uniform Resource Identifier for, this License with every copy or phonorecord of the Work You distribute, publicly display, publicly perform, or publicly digitally perform.
Die GFDL verlangt nicht, daß ein Hinweis auf CC-BY enthalten sein muß.
You may not offer or impose any terms on the Work that alter or restrict the terms of this License or the recipients' exercise of the rights granted hereunder.
Hier schießt CC-BY über das Ziel hinaus und implementiert tatsächlich ein Copyleft! Eine Weiterverendung unter der GFDL schränkt jedoch die Rechte aus der CC-BY ein und ist also nach dieser Klausel nicht zulässig.
If You create a Derivative Work, upon notice from any Licensor You must, to the extent practicable, remove from the Collective Work any credit as required by clause 4(b), as requested.
So etwas verlangt die GFDL nicht. Sie sieht aus ähnlichen Überlegungen heraus die „Acknowledgements“ vor, welche jedoch völlig anders funktionieren.
-- 213.39.131.160 22:31, 2. Okt. 2005 (CEST)[Beantworten]

Hinweis: Probleme oder Anmerkungen zur Lizenz bitte auf meta ansprechen und/oder (weiter) ausdiskutieren, da die Thematik nicht auf de.wikinews.org beschränkt ist. --Blaite 23:31, 2. Okt. 2005 (CEST)[Beantworten]

...muss anderen die Lizenzbedingungen, unter die dieser Inhalt fällt, mitgeteilt werden.[Bearbeiten]

Das klingt doch schräg! „...muss anderen die Lizenzbedingungen, unter die dieser Inhalt fällt, mitgeteilt werden.“ Man könnte ja gemäß der im Deutschen vorhandenen Möglichkeit, Satzglieder umzustellen, so formulieren, dann müsste es auch stimmen: „Anderen muss die Lizenzbedingungen, unter die dieser Inhalt fällt, mitgeteilt werden.“ ... passt aber auch nicht, weil Objekt und Verb grammatisch inkongruent sind. (Es handelt sich um eine Passiv-Formulierung. Ein Subjekt gibt's deshalb nicht.) Verkürzen ließe sich so: „Anderen müssen die Lizenzbedingungen mitgeteilt werden.“ Oder: „Die Lizenzbedingungen müssen anderen mitgeteilt werden.“ Ein „muss“ ist da immer grammatisch inkongruent. Gruß --Wolf-Dieter 00:33, 2. Sep. 2006 (CEST)[Beantworten]

Mein Fehler. MfG --Blaite 00:44, 2. Sep. 2006 (CEST)[Beantworten]

Seitenschutzstatus[Bearbeiten]

Sollte dieser nicht auf [edit=sysop:move=sysop] so wie in anderen Projekten sein...? Gruß, --217.233.246.99 02:29, 2. Jun. 2007 (CEST) w:Benutzer:Church of emacs[Beantworten]

Es ist bisher nicht geklärt, welche Seiten hier wie gesperrt werden sollten. Ich mag da eher nicht über eine einzige Seite diskutieren. Diese hier wurde ja bisher auch noch nicht in einer Weise bearbeitet, der einer Sperrung vorbeugen müsste. MfG Blaite 13:16, 2. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Deutscher Text[Bearbeiten]

Warum nicht auf die deutsche Zusammenfassung der Lizenz verlinken? --Itu 17:45, 23. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

nur Text![Bearbeiten]

Es müsste unbedingt auf jeder Seite stehen dass die CC-by-2.5 nur für den Text gilt! --Itu 17:47, 23. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Schriftform bei Nutzung ausserhalb der CC-Lizenz?[Bearbeiten]

Aber shall dürfte sich mit 'soll' übersetzen. Es wäre doch merkwürdig wenn durch die CC-Lizenz hier ein Zwang zur Schriftform ausgeübt würde. --Itu 23:55, 28. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Aber wenn ich mich recht an meinen Englischunterricht erinnere und auch etwa mal hier schaue, hat „shall“ in Verbindung mit „not“ die Bedeutung „nicht dürfen“. Und genau in dem Zusammenhang taucht es dort auf: „No term or provision of this License shall be deemed waived and no breach consented to unless such waiver or consent shall be in writing and signed by the party to be charged with such waiver or consent.“ Viele Grüße --Angela H. 18:36, 29. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Hmm, also mit Englisch könntest du mich Dummie natürlich leicht erwischen... Immerhin finde ich Hier genau den Ausdruck den ich schon gewählt habe: 'ausdrücklich'. Hm. --Itu 23:11, 29. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Und in by-sa/3.0/de/ steht 'ausdrücklich' und das obwohl im zugehörigen Volltext steht 'schriftlich' (zusammen mit einem 'Soll' das zugegeben juristisch als 'Muss' zu verstehen sein könnte).
Zurück zur CC-by 2.5: Die Kurzfassung sagt auch nichts von schriftlich, obwohl dass sicher mit einem Wort ausgedrückt werden kann. --Itu 05:16, 4. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Gemeinfrei?[Bearbeiten]

Es ist mir bis dato schleierhaft wieso die Texte vor 2005 gemeinfrei sein sollten. Ich werde das evt. demnächst mal rausnehmen, wenn ich nicht zu besserer Erkenntnis gelange. --Itu (Diskussion) 01:39, 26. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Nunja, davor gab es noch keine für Wikinews gewählte Lizenz [1], und es hat damals niemand widersprochen, dass sie gemeinfrei sein sollten. Insofern kann man davon ausgehen, dass die damals zu Wikinews Beitragenden wussten, was sie damit taten. Nachträglich kann man die CC-BY-2.5-Lizenz auch niemandem „unterschieben“: weder denjenigen, die vor Bestimmung der CC-BY-2.5-Lizenz zu Wikinews beigetragen haben, noch denjenigen, die das evtl. später unter den ursprünglichen Bedingungen verwendet haben. Viele Grüße --Angela H. (Diskussion) 13:16, 29. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]
Hmm...OK.
Es wäre aber praktisch genauso naheliegend, dass Beitragende einer Zuschreibung zu Wikinews zustimmten indem sie ihre Texte bei Wikinews einstellten. Das wäre dann praktisch die CC-by wie sie jetzt gilt.
Wikinews hat mit der Einstellung zweifellos ein implizites Nutzungsrecht und und könnte sowieso mit gemeinfreiem Material machen was es will. "Unterschieben" ist da die falsche Beschreibung, Gemeinfreies kann sich im Prinzip jeder aneignen und es gibt keine Pflicht eine Gemeinfreiheit oder sonstige Lizenz zu nennen, wenn es nicht die Lizenz selbst verlangt.
Es wäre von wesentlichem Nutzen wenn der umstehende Lizenztext durch Streichung des Absatzes, zumindest aber Reduktion auf einen Satz vereinfacht werden könnte, denn der ganze Lizenzkram ist generell und überall kompliziert genug.
Einem Vermerk von PD/CC-0 in den betroffenen Artikeln würde prinzipiell nichts im Wege stehen. --Itu (Diskussion) 18:01, 20. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Oder!-?[Bearbeiten]

Nicht dass das was da umseitig steht jetzt allzuviel Sinn ergeben würde; aber es steht geschrieben

Namensnennung.  Der Name des Autors/Rechtsinhabers oder „Wikinews“ (siehe Anmerkung unten) muss genannt werden.

Das ist zwar nicht dass was anderswo beschrieben ist, aber es macht möglicherweise Sinn das so zu lassen, also dass genauso auch der/die realen Autoren genannt werden dürfen, da ich denke dass das ausschliessliche Zulassen von 'Wikinews' als Attribution lizenzmässig und rechtlich auch problematisch sein könnte. --Itu (Diskussion) 23:06, 20. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Altlizenz[Bearbeiten]

Die Frage welche Lizenz vor 2005 galt ist nicht unbedingt damit entschieden was unter Lizenzbestimmungen stand. Wenn im im/am Editfenster etwas Anderes vermerkt war, was nicht ganz unwahrscheinlich ist, dann hätte das wohl mehr Gewicht. --Itu (Diskussion) 03:01, 24. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]