Wegweisendes Urteil: Lebenslang für Mord an der eigenen Tochter
Veröffentlicht: 11:16, 6. Dez. 2015 (CET) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Darmstadt (Deutschland), 06.12.2015 – Ein für die Rechtsprechung in Deutschland wegweisendes Urteil hat das Landgericht Darmstadt gefällt: Die Eltern einer 19-jährigen Muslimin, die aus Pakistan stammen, erhalten eine lebenslange Haftstrafe. Das Mädchen hatte vorehelichen Geschlechtsverkehr mit dem Freund gehabt und wurde daraufhin von ihrem Vater erwürgt. Die Mutter soll dabei geholfen haben, die Leiche wegzuschaffen. Der Freund des getöteten Mädchens erhob schwere Vorwürfe gegen die Mutter und bezeichnete sie als treibende Kraft für den Mord.
Als Motiv für die Tat wurde angegeben, die Familie sei tief im islamischen Glauben verwurzelt und habe die „Schande“, welche die Tochter mit ihrem Verhalten bereitet habe, nicht ertragen können. Diese Begründung hielt das Gericht nicht davon ab, die Grundsätze des deutschen Strafrechts anzuwenden. In der einstündigen Urteilsbegründung sagte Richter Volker Wagner unter anderem: „Als klar war, dass die Tochter mit ihrem Freund intim verkehrte, entschlossen sich die Eltern gemeinsam, sie zu töten. Der voreheliche Sex durfte nach ihren Vorstellungen nicht bekannt werden. Die Tat wurde bis ins letzte Detail geplant und ausgeführt.“
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[Bearbeiten]Quellen
[Bearbeiten]- web.de: „Lebenslange Haft für Eltern nach Mord an Tochter“ (01.12.2015)
- www.spiegel.de: „Prozess in Darmstadt: Eltern für Mord an Tochter zu lebenslanger Haft verurteilt“ (01.12.2015)
- www.spiegel.de: „Mordprozess in Darmstadt: Freund des Opfers belastet angeklagte Mutter“ (09.10.2015)