Verstorbener darf vorerst nicht zu Diamant gepresst werden

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Artikelstatus: Fertig 22:18, 3. Apr. 2007 (CEST)
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Wiesbaden (Deutschland), 03.04.2007 – Das Wiesbadener Amtsgericht untersagte am heutigen Dienstag einer 19-Jährigen, die Asche ihres verstorbenen Vaters zu einem Diamanten pressen zu lassen. Der 89-jährigen Mutter des Verstorbenen, die eine traditionelle Bestattung für ihren Sohn bevorzugt, hatte das Gericht in einem Eilverfahren Recht gegeben.

Ein Schweizer Spezialunternehmen verarbeitet nach eigenen Angaben jährlich mehrere hundert Tote für etwa 12.000 Euro in einen Edelstein. Ihr Vater sei ein großartiger Mensch gewesen und sie möchte ihn an einem Ring oder einer Kette immer bei sich haben.

Für die Gerichtsentscheidung entscheidend war der letzte Wille des Verstorbenen. Die Mutter versicherte, ihr krebskranker Sohn habe gegenüber einem Schwager bei einem Besuch des Familiengrabes in Wiesbaden angegeben, dass er dort bald liegen werde. Einen Monat zuvor hatte er sich gewünscht, zu einem Diamanten gepresst zu werden. Dieser Version folgte das Gericht nicht und untersagte den Transport der Asche in die Schweiz.

Generell bleibt die Frage offen, ob es in Deutschland zulässig ist, die Asche eines Toten im Ausland zu einem Edelstein pressen zu lassen, da im Friedhofsrecht aus dem Jahr 1964 diese Methode der Bestattung noch nicht berücksichtigt wird. Die beiden großen Kirchen in Deutschland stehen dieser Form der Bestattung allerdings kritisch gegenüber. Ein Sprecher der katholischen Kirche in Limburg sagte, dass die Verarbeitung der Asche zu einem Schmuckstein im klaren Widerspruch zu christlicher Trauer- und Erinnerungskultur stehe.

Ein Angehöriger der evangelische Kirche habe aber Verständnis dafür, dass Angehörige eines Verstorbenen einen kleinen Teil der Asche aufbewahren oder zu einem Diamanten verarbeiten möchten. Es sei auch eine Gewissensfrage, wie mit der Asche eines Toten angemessen umgegangen wird.

Quellen