Verfahren gegen FPÖ-Politiker wegen Leugnung des Holocausts eingeleitet
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Wien (Österreich), 02.08.2005 – Gegen den Bundesrat John Gudenus (FPÖ) hat die Staatsanwaltschaft Wien ein Strafverfahren eingeleitet, da dieser in einem Zeitungsinterview die Existenz von Konzentrationslagern auf deutschem Boden während der Zeit des Nationalsozialismus 1933 bis 1945, dem so genannten Dritten Reich, geleugnet hat.
Die Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts ist nach österreichischem Recht strafbar und kann mit einer Gefängnisstrafe bis zu zehn Jahren geahndet werden. Die Immunität ist vom Wiener Landtag bereits am 29. Juni aufgehoben worden. Bereits vor zehn Jahren musste Gudenus sein Parlamentsmandat wegen ähnlicher Äußerungen niederlegen.
Quellen
- Beck-Aktuell: „„KZ-Äußerung eines FPÖ-Politikers führt zu gerichtlicher Untersuchung““ (02.08.2005)
- kurier.at: „„Gudenus wird einvernommen““ (24.07.2005)