Urteil im Sasser-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung

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Verden (Deutschland), 08.07.2005 – Das Landgericht Verden hat heute den 19-jährigen Entwickler Sven J. der Computerwürmer „Sasser“ und „NetSky“ zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hat weiterhin 30 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Das Urteil liegt damit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie 200 Sozialstunden gefordert, die Verteidigung hingegen plädierte für eine Jugendstrafe von unter einem Jahr.

Wie eine Sprecherin des Landgerichts mitteilte, wurde der Angeklagte der Computersabotage in drei Fällen sowie der Datenveränderung in vier Fällen für schuldig gesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig. In der Urteilsbegründung heißt es, der Angeklagte habe mit großer Intensität und erheblicher krimineller Energie gehandelt, seine Taten über einen langen Zeitraum geplant und ständig neue, bessere und schnellere Versionen seiner Computerwürmer weiter entwickelt. Er sei insoweit in einen Wettbewerb mit anderen eingetreten, habe einen immensen, nicht abschätzbaren Schaden verursacht. Das Gericht stellte aber auch fest, dass das Verhalten des Angeklagten nicht auf kommerzielle Ziele ausgerichtet gewesen sei. Zudem spielte beim Strafmaß das umfassende Geständnis eine Rolle.

Vom Wurm, der Sicherheitslücken in Microsoft Windows XP und Windows 2000 ausgenützt hat, waren unter anderem Computer der deutschen Postbank, der finnischen Sampo Bank, der Delta Air Lines und der Europäischen Kommission sowie weiterer Unternehmen und Behörden weltweit betroffen.

Quellen