Urteil im Mordfall Carrie ist rechtskräftig
Veröffentlicht: 13:13, 25. Okt. 2017 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Karlsruhe (Deutschland), 20.10.2017 – Am heutigen Freitag wies der Bundesgerichtshof die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern im Mordfall „Carrie“ zurück. Dort wurde die Mutter des Mädchens und ein befreundetes Ehepaar jeweils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Diese Entscheidung ist damit in Rechtskraft erwachsen.
Die fünfjährige „Carrie“ starb infolge einer Kopfverletzung, die sie sich bei einem Sturz am Nachmittag des 20. Juni 2016 zugezogen hatte. Weil sie das Mädchen zuvor wochenlang misshandelt und vernachlässigt hatten, riefen die drei Beschuldigten dennoch keinen Arzt. Nach Ansicht des Gerichts hatten sie den Tod des Mädchens dabei billigend in Kauf genommen. Anschließend packten die Mutter und der Mann die Leiche des Mädchens in einen Müllsack, bevor sie sie in einem Waldstück vergruben.
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[Bearbeiten]Kaiserslautern: Lebenslange Haft im Mordfall „Carrie“ (06. Februar 2016)
Quellen
[Bearbeiten]- SWR.de: „Revision im Fall "Carrie" abgewiesen - Es bleibt bei dreimal lebenslänglich“ (20.10.2017)
- www.pirmasens-aktuell.de: „Revision im Fall „Carrie“ abgewiesen: Es bleibt bei dreimal lebenslänglich“ (20.10.2017)