Urteil: Vodafone darf Handy-Guthaben nicht verfallen lassen
Artikelstatus: Fertig 14:41, 24. Aug. 2006 (CEST) Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben. |
Düsseldorf (Deutschland), 24.08.2006 – Die Werbung von vodafone und anderen Netzbetreibern klingt den Verbrauchern täglich in den Ohren: „Keine monatliche Grundgebühr“, „ohne Vertragsbindung“, „keine Mindestlaufzeit“. Viele der so geworbenen Kunden vertrauten auf die Werbung, hatten die Rechnung jedoch ohne das Kleingedruckte in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gemacht: Nach 15 Monaten drohte beispielsweise den Kunden von vodafone der Verfall des Guthabens auf den beim Vertragsabschluss erworbenen Pre-paid-Karten. Bei konstanter Weigerung eines Kunden, das Guthaben abzutelefonieren, wurde die Karte möglicherweise sogar gesperrt. Dieser Praxis machte nun das Düsseldorfer Landgericht mit einem Urteil vom 23.08.2006 (Aktenzeichen: 12 O 458/05) ein Ende. Es erklärte diese Verfahrensweise für unvereinbar mit den „Grundgedanken der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches“. Als Kläger war der Bundesverband der Verbraucherzentralen aufgetreten, der mit diesem Urteil einen wichtigen Erfolg zugunsten des Verbraucherschutzes erreicht hat. Ähnlich hatte bereits das Landgericht München in einem Fall gegen das Mobilfunkunternehmen O2 plc entschieden.
Vodafone hat angekündigt, solche Restguthaben würden künftig erstattet. Vor einer endgültigen Entscheidung in dieser Frage wolle man aber zunächst das schriftliche Urteil abwarten.
Quellen
- ftd.de: „Vodafone muss Handy-Guthaben erstatten“ (23.08.2006)
- handelsblatt.com: „Handy-Guthaben dürfen nicht mehr verfallen“ (23.08.2006, 13:40 Uhr)