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Strafbefehl gegen Stefan Raab beantragt

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München (Deutschland), 21.03.2005 - Die Staatsanwaltschaft München hat einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe über 150.000 Euro gegen den Entertainer und TV-Moderator Stefan Raab beantragt. Der Strafbefehl wurde noch nicht erlassen.

Stefan Raab hatte am 6. September 2004 in seiner Sendung TV Total das Foto einer türkischen Frau gezeigt, die die Schultüte ihrer gerade eingeschulten Tochter in der Hand hielt. Er kommentierte das Foto mit den Worten: „Unglaublich, wie perfekt sich die Drogendealer heute tarnen“.

Bereits vergangenes Jahr wurde Stefan Raab zu 70.000 Euro Schadensersatz verurteilt, als er sich über einen längerfristigen Zeitraum über den Namen der minderjährigen „Lisa Loch“ lustig machte.

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Quellen