Sicherheitskontrollen an Flughäfen auch auf Piloten und Stewardessen ausgeweitet
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Frankfurt am Main (Deutschland), 02.01.2006 – Mit Beginn des neuen Jahres wurden Sicherheitskontrollen an Flughäfen auch auf Piloten und Stewardessen ausgeweitet. Vor Betreten ihres Arbeitsplatzes, dem Flugzeug müssen sie strenge Kontrollen über sich ergehen lassen.
Auslöser dieser Maßnahme ist die Umsetzung einer Vorschrift des Europäischen Parlamentes. Die Maßnahme „EU-Luftsicherheitsverordnung 2320/2002“ ist am 1. Januar in Kraft getreten ist. Sie ist eine Folge der Anschläge von New York am 11. September 2001.
Um die Kontrollen durchführen zu können, hat Fraport, die Betreibergesellschaft des Frankfurter Flughafens, eine Summe von rund 30 Millionen Euro aufgewandt. 450 Arbeitsplätze wurden eingerichtet, um die Kontrollen bewerkstelligen zu können. Zusätzlich war für die technische Durchführung der Personen- und Taschenkontrollen die Erweiterung eines Lufthansa-Gebäudes in Frankfurt notwendig.
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Quellen
- HR-online: „Fraport-Ausweis reicht nicht mehr aus“ (02.01.2006)