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Schwere Vorwürfe bezüglich Vorgehens der Polizei bei Großrazzia in Konstanzer Diskothek

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Veröffentlicht: 21:07, 5. Jun. 2008 (CEST)
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Konstanz (Deutschland), 05.06.2008 – In der Nacht von Freitag, den 30. auf Samstag, den 31. Mai 2008 wurde in einer Diskothek in Konstanz, Baden-Württemberg, eine großangelegte Polizeiaktion durchgeführt. An der Aktion, die sich über mehrere Stunden bis Samstag morgens, ca. 7:30 Uhr hinzog, waren etwa 200 Einsatzkräfte der Konstanzer Polizei, des Zolls, der Bereitschaftspolizei, sowie der Schweizer Grenzwacht und der Kantonspolizei Thurgau beteiligt. Die Diskothek, in der ca. 400 Gäste anwesend waren, wurde dabei von den Einsatzkräften gestürmt. Der Aktion lagen laut Presseinformation der Polizei „konkrete Hinweise“ auf Drogenhandel in „erheblichen Umfang“ zu Grunde.

Im Laufe der nachfolgenden Tage wurden von den bei der Aktion anwesenden Gästen schwere Vorwürfe bezüglich des Vorgehens der Polizei geäußert: Die Aktion sei mit unverhältnismäßiger Härte durchgeführt worden. Neben einigen Hinweisen auf ein provokatives und aggressives Verhalten einiger Beamten, geben mutmaßliche Augenzeugen auch an, dass beim Stürmen des Gebäudes mehrere Personen Verletzungen erlitten hätten. Davon wurde zumindest das Vorliegen einer diesbezüglichen Beschwerde einer Frau von der Polizei bestätigt.

Die anwesenden Gäste wurden über mehrere Stunden im Veranstaltungsort festgehalten, das Aufsuchen der Toilette war nach mehreren Aussagen nur mit ganz erheblichen Verzögerungen und im Beisein von Polizeibeamten möglich. Alle 400 Gäste mussten sich im Zuge der Aktion nackt ausziehen, sich einer Leibesvisitation und erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen. Dabei wurden auch Fotos der Personen angefertigt und Informationen aus mitgeführten Mobiltelefonen erhoben.

Der Einsatzleiter und Chef der Konstanzer Kriminalpolizei, Kriminaldirektor Gerd Stiefel sprach hingegen von einem „professionelle[n] Einschreiten der Beamtinnen und Beamten ohne nennenswerte Zwischenfälle“ und wies dem Einsatz eine präventive Wirksamkeit zu. Bei 14 der anwesenden Gäste konnte ein Drogenbesitz nachgewiesen werden.

Unterdessen hat der Inhaber des Veranstaltungsortes eine rechtliche Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Polizeiaktion angekündigt und Betroffene dazu aufgefordert, sich zu melden. Auch einige der mutmaßlich Anwesenden haben in Diskussionsforen rechtliche Schritte angekündigt.

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Quellen