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Schuldspruch im „Candylove“-Prozess

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Veröffentlicht: 23:25, 18. Mai 2023 (CEST)
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Der „Kinderzimmerdealer“ wurde erneut zu Gefängnis verurteilt
Landgericht Leipzig, Schauplatz des „Candylove“-Prozesses

Leipzig (Deutschland), 18.05.2023 – Der als „Kinderzimmerdealer“ unter dem Pseudonym „Shiny Flakes“ bekanntgewordene Maximilian S. ist am Mittwoch von der 8. Strafkammer des Landgerichts Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Bekannt geworden ist „Shiny Flakes“ vor allem über die gleichnamige Dokumentation sowie über die Netflix-Serie „How to Sell Drugs Online“, die ebenfalls auf seiner Geschichte basiert. Als „Kinderzimmerdealer“ wurde S. bekannt, nachdem er ab 2013 im Alter von zwanzig Jahren rund eine Tonne Betäubungsmittel aller Arten im Wert von vier Millionen Euro im Darknet bestellt hatte und diese größtenteils in seinem Kinderzimmer verpackte, anschließend über das Clearnet, also das normal zugängliche Internet, weiterverkaufte und mit der Post verschickte. Im Jahre 2015 wurde S. von der Polizei verhaftet und wenig später zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt. Nach knapp über vier Jahren wurde er auf Bewährung entlassen.

Bereits in der über S. gedrehten Dokumentation Shiny Flakes: The Teenage Drug Lord, welche 2021 auf Netflix erschien, wurde bekannt, dass erneut gegen S. ermittelt wurde. In ihrer Anklageschrift warf die Staatsanwaltschaft ihm vor, gemeinsam mit vier anderen Personen den Drogenshop Candylove aufgebaut zu haben, mit dem im Zeitraum von 2019 bis 2021 unter anderem 16,5 Kilogramm Amphetamin sowie 2,5 Kilogramm Haschisch und einige Tabletten illegal vertrieben wurden. Das ist zwar verglichen mit der ersten „Verkaufs-Staffel“ von S. wenig, für die Justiz aber keinesfalls eine geringe Menge. Mit der Einrichtung von Candylove hatte er vermutlich bereits begonnen, als er noch offiziell in Haft war; im offenen Vollzug soll er einen der Mittäter kennengelernt haben. Angeklagt wurde S. wegen bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln; verraten hatte er sich womöglich selbst in seiner Dokumentation: Hier sagte er auf die Frage, was er denn nun nach seiner Haft tun würde, „Autosachen“. Die Geschäfte des Drogenshops sollen laut Anklage auch über ein Autohaus abgelaufen sein, das einem der Mitangeklagten gehörte.

Gestern verkündete das Landgericht nun das Urteil: Schuldig des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Verurteilt wurde S. zu vier Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe, seine Mitangeklagten jeweils zu Freiheits- und Geldstrafen. Der Rechtsanwalt R., welcher ebenfalls mitangeklagt war, wurde als Einziger freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft geht weiterhin von einer Bandentat aus und kündigte bereits an, Revisionsmöglichkeiten zu prüfen, da der Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt worden sei.


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Quellen

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