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Saltendorfer Amokläufer zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

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Artikelstatus: Fertig 08:52, 1. Mai 2007 (CEST)
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Amberg (Deutschland), 01.05.2007 – Weil er am 30. Oktober 2005 bei einem Amoklauf in einer Saltendorfer Gastwirtschaft einen 67-jährigen Mann erschossen und dies bei sechs weiteren Menschen versucht hatte, wurde der 51-jährige Amokläufer im Landgericht Amberg wegen Mordes und sechsfachen versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

In ihrer Wertung ging die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Amberg von einer heimtückischen und geplanten Tat aus. Am 30. Okrober 2005 stürmte nach Überzeugung des Gerichts der Maschinenbauer mit einer mit mindestens 15 Schuss geladenen Pistole in die Gaststätte in Saltendorf, wo gerade ein Pfarrgemeindeabend stattfand. Am Anfang der Tat bekräftigte er den Tötungsvorsatz gegenüber einem Gast, dem der 51-Jährige sagte, er werde ihn auch erschiessen. Danach feuerte er zweimal auf sein Opfer, das querschnittsgelähmt überlebte. Insgesamt wurden ein Mensch getötet und acht weitere verletzt. Sechs Opfer mussten notoperiert werden.

Die Staatsanwaltschaft und acht Nebenklagevertreter forderten jeweils eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Verteidigung hielt wegen einer psychischen Störung des Täters eine zeitige Freiheitsstrafe von höchstens siebeneinhalb Jahren und eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik für angemessen. Er hielt den Todesfall nicht für Mord, sondern fahrlässige Tötung. Die vom Gericht verhängte lebenslange Freiheitsstrafe, bei der die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, nannte die Verteidigung „enttäuschend“ und kündigte Revision zum Bundesgerichtshof an. Die Opfer zeigten sich erleichtert über den Urteilsspruch.

Richter Klaus Demmel gab an, der Angeklagte habe mit der Tat vorgehabt, seinen Opfern einen „Denkzettel“ zu verpassen.

Ursachen

Von seiner Mutter soll der spätere Täter in seiner Kindheit stets als „Taugenichts“ bezeichnet worden sein. Zum Anziehen erhielt er immer nur die abgetragene Kleidung seines Vaters. Auch beruflich blieb dem heute 51-Jährigen der Erfolg verwehrt. So musste er eine landwirtschaftliche Ausbildung statt der von ihm gewünschten Lehre zum Kraftfahrzeugmechaniker antreten. Der elterliche Hof wurde trotzdem an seinen Bruder übergeben. Auch vom Nachbarn, in seiner Kneipe und im Beisein seiner Freundin wurde der Landwirt unter anderem als „arbeitsscheuer Schmarotzer“ beleidigt. Zum Zeitpunkt der Tat stand das Wohnrecht des Mannes auf dem Hof seines Bruders kurz davor, zu erlöschen. Der psychiatrische Gutachter, den das Gericht eingeschaltet hatte, bekam vom heute 51-Jährigen zu hören, dass er seinen Bruder gehasst hatte, aber nicht ein Familienmitglied töten konnte. Stattdessen sei er am Tattag in die Kneipe gegangen. Der Gutachter stellte eine Persönlichkeitsstörung fest.

Quellen