Rolf-Clemens Wagner bald erneut vor Gericht?
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Berlin (Deutschland), 21.10.2007 – Der deutsche ehemalige RAF-Terrorist Rolf-Clemens Wagner muss sich möglicherweise bald erneut vor Gericht verantworten. Wagner hatte sich als Mitglied der linksradikalen Terrororganisation an der Entführung und später auch an der Ermordung von Hanns Martin Schleyer im Jahr 1977 beteiligt. Er wurde deshalb später zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, jedoch nach 24 Jahren von Bundespräsident Johannes Rau begnadigt und am 10. Dezember 2003 entlassen.
In einem Interview kritisierte Wagner die Zustimmung zur Entführung der „Landshut“ als schrecklichen Fehler, hielt jedoch die Entscheidung, Hanns Martin Schleyer zu entführen, für richtig. Schleyer sei kein zufälliges Opfer gewesen, berichtete Wagner. Sein Amt als Arbeitgeberpräsident und seine NS-Vergangenheit hätten ihn zur Zielscheibe gemacht. Die RAF habe damals jedoch aus Schleyer, dem „Politikum“, „zu wenig gemacht“.
Aufgrund der Aussage, dass die Entführung Schleyers richtig gewesen sei, gingen in der Folge Strafanzeigen von Privatpersonen gegen Wagner ein. Die Berliner Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen eines Anfangsverdachts der Billigung von Straftaten ein. Falls sich der Verdacht erhärtet, droht Wagner eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Schleyer, ab 1933 Mitglied der NSDAP und später Untersturmführer der Schutzstaffel der NSDAP (SS), wurde in einem Gerichtsverfahren im Rahmen der Entnazifizierung 1948 als Mitläufer eingestuft.
Quellen
- welt.de: „Neue Ermittlungen gegen Ex-Terrorist Wagner“ (20.10.2007)
- n-tv.de: „Mehr als der Boss der Bosse – An Schleyers Kaffeetisch“ (18.10.2007)
- 123recht.net: „Früherer RAF-Terrorist Wagner begnadigt“ (03.12.2003)
- StGB via dejure.org: „§ 140 StGB: Belohnung und Billigung von Straftaten“ (unbekannt)