Pakistanisches Gericht: Nase um Nase, Ohr um Ohr
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Lahore (Pakistan), 22.12.2009 – Ein pakistanisches Gericht verurteilte zwei Männer zu einer körperlichen Verstümmelung. Ihnen sollen Ohren und Nasen abgeschnitten werden. Die Strafe erfolgt für eine gleiche Tat, die die beiden Angeklagten im September an einer Cousine verübt hatten. Damit folgt das Gericht der islamischen Rechtstradition der Scharia, die sich an dem auch aus dem Alten Testament bekannten Grundsatz „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ orientiert. Außerdem wurde eine finanzielle Entschädigung für das Opfer in Höhe von umgerechnet 5.800 Euro, eine Geldstrafe von umgerechnet 2.500 Euro sowie eine lebenslange Haftstrafe gegen die beiden Täter verhängt.
Die beiden Männer hatten ihrer Cousine auf dem Nachhauseweg von der Arbeit aufgelauert. Dann legten sie eine Schlinge um ihren Hals und schnitten ihr beide Ohrmuscheln sowie die Nase ab. Die Eltern der jungen Frau hatten ihre Einwilligung zu einer Heirat ihrer Tochter mit einem der beiden Angeklagten verweigert. Wie berichtet wird, sei die Mutter des Opfers beim Anblick ihrer verstümmelten und blutenden Tochter vor Schreck gestorben.
Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Bisher wurden ähnliche Urteile, die solche drakonischen Strafen in der Rechtstradition der Scharia vorsahen, selten wirklich vollstreckt.