Pädagogische Hochschule Heidelberg verhängt Haushaltssperre

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Veröffentlicht: 09:40, 21. Mai 2009 (CEST)
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Haupteingang eines PH-Gebäudes

Heidelberg / Stuttgart (Deutschland), 21.05.2009 – Wie bereits am 13. Mai intern bekannt gegeben wurde, steckt die PH Heidelberg in erheblichen finanziellen Krisen. Dies geht aus einem Rundschreiben des Kanzlers Wolfgang Goil an alle Mitarbeiter der Hochschule hervor. Bereits ab dem 15. Mai wurde die Öffentlichkeit auf dieses Finanzdebakel durch den Blog einer Studentin aufmerksam gemacht, jedoch erst am 19. Mai folgte ein erster Bericht in der RNZ.

In dem Schreiben des Kanzlers wird eine allgemeine Haushaltssperre für die gesamte Hochschule verhängt. Demnach muss jede Ausgabe über 100 Euro eigens genehmigt werden, freie und freiwerdende Stellen dürfen nicht mehr besetzt werden und auch jegliche Materialsammlung ist untersagt. Denjenigen, die gegen diese Anordnung verstoßen, drohen ein Disziplinarverfahren sowie arbeitsrechtliche Folgen.

Als Ursache für diese Sperre machte Goil die Neuregelung der Studiengebührenordnung und damit verbundene Einbrüche in den Einnahmen für die Misere verantwortlich. Seit 1. März können nämlich Studierende mit mindestens zwei Geschwistern von der Zahlung von Studiengebühren befreit werden; darüber hinaus auch besonders begabte Studierende, Studierende mit Kind oder Behinderte. Rund 43 Prozent, so der Kanzler, der Studenten an der PH würden keine Studiengebühren mehr bezahlen – bis zum Stichtag seien über 1.100 diesbezügliche Anträge eingegangen, was Mindereinnahmen von 1,15 Millionen Euro pro Haushaltsjahr gegenüber einem Gesamtetat von 14,7 Millionen Euro entspräche. Der Sprecher des Wissenschaftsministeriums Joachim Laun betonte gegenüber der Regionalzeitung jedoch, dass die Ursache für diese Probleme in der Hochschule zu suchen seien. Die PH Heidelberg habe sich nicht auf die Neuregelung eingestellt, deren Eintreten schon vorher bekannt war, und habe demnach Missplanung betrieben. Immerhin sei die PH Heidelberg bislang die einzige Hochschule in Baden-Württemberg, die nach Inkrafttreten der Geschwisterregelung derartige Finanzprobleme habe.

Von den halbjährlichen Gebühren in Höhe von 500 Euro der rund 4.000 angehenden Lehrer und Lehrerinnen sowie Pädagogen und Pädagoginnen an der Pädagogischen Hochschule wurden bislang Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre getroffen. Dies waren insbesondere die Einrichtung von Tutorien sowie neuer Stellen für Dozenten und Hilfskräfte. Mit den nun fehlenden Einnahmen mussten diese Verbesserungsmaßnahmen für die Studienbedingungen gestoppt werden. Dass die Studiengebühren darüber hinaus dazu dienten, den Haushalt der Hochschule zu stabilisieren, betonte der Kanzler ebenfalls. Demgegenüber verweist das Wissenschaftsministerium auf die Hochschulgebührenverordnung die klar regelt, dass mit Studiengebühren einzig und allein Verbesserungen im Lehrbetrieb finanziert werden dürfen, nicht jedoch alltägliche Ausgaben. Im kommenden Wintersemester würden die Einsparungen spürbar werden. Zwar bleibe der reguläre Lehrbetrieb erhalten, und auch müsse keine Fachrichtung geschlossen werden, jedoch werde bei allem, was nicht dem gesetzlichen Lehrerausbildungsauftrag der Hochschule entspreche, eingespart werden. Das betreffe vor allem die Anschaffung von Materialien und die Einrichtung von Werkstätten.

Unterdessen kritisierten sowohl Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als auch Studenten und Studentinnen die Hochschule, da sie vermuten, das Haushaltsloch übersteige die 1,15 Millionen Euro aus Mindereinnahmen durch die Geschwisterregelung. Sie erwarten erhebliche Einschränkungen im Lehrbetrieb und stellen infrage, ob ein ordentliches Studium innerhalb der Regelstudienzeit dann überhaupt noch möglich sei. Im oben genannten Blog der Studentin Ireen Harlaß schreibt diese: „Ob ein Studium in der Regelstudienzeit nun noch unwahrscheinlicher wird, ist die berechtigte Frage.“

Quellen