Nutzung des Mautsystems zur Strafverfolgung?

aus Wikinews, einem freien Wiki für Nachrichten

Goslar (Deutschland), 27.01.2006 – Der Generalbundesanwalt Kay Nehm forderte in seiner Eröffnungsrede beim 44. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar eine erweiterte Nutzung der durch das deutsche Mautsystem erhobenen Daten zur Strafverfolgung von Verkehrsdelikten.

Nehm, der auch Präsident der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaften ist, die den Verkehrsgerichtstag ausrichtet, ging ausführlich auf die Probleme, die mit dem neuen Mautsystem verbunden sind, ein und nutzte diese Gelegenheit zu einem Vorstoß in der Frage der Strafverfolgung mit Hilfe der Mautdaten. Es sei ein Widerspruch, dass einerseits Mautdaten durchaus zur Beweissicherung in Bußgeldverfahren gegen Mautpreller verwendet werden könnten, andererseits jedoch für die Strafverfolgung anderer Verkehrsdelikte aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht verwendet werden dürften.

Zur Liste der Straftaten, die nach Vorstellung Nehms hier in Frage kämen, zählt er die Straftatbestände Nötigung durch Drängler, unterlassene Hilfeleistung bei Unfällen oder das Fahren ohne Führerschein.

Nehm machte allerdings eine wesentliche Einschränkung. Die flächendeckende Strafverfolgung sowie die Erstellung von Bewegungsbildern sei eine zweckentfremdete Nutzung dieser Daten. Die 1.600 Teilnehmer des Verkehrsgerichtstages werden sich in Arbeitsgruppen unter anderem auch mit dem Datenschutz im Straßenverkehr beschäftigen.

Der ADAC reagierte auf den Vorstoß Nehms mit dem Hinweis, dass durch die eingerichteten Kontrollinstrumente des Mautsystems schon jetzt eine flächendeckende Datenerfassung von Autofahrern möglich geworden sei. Der „gläserne Autofahrer“ sei angesichts dessen eine reale Möglichkeit, die jedoch mit der informationellen Selbstbestimmung des Bürgers unvereinbar sei.

Quellen