NPD-Aussteiger darf nicht in den Staatsdienst

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Berlin (Deutschland), 16.02.2005 – Ein 34 Jahre alter Berliner hat 2003 seine Ausbildung zum Justizwachtmeister beendet. Als bekannt wurde, dass er ein ehemaliges Mitglied der NPD ist, wurde seine Übernahme in den Staatsdienst abgelehnt. Diese Entscheidung wurde von der dritten Kammer des Verwaltungsgerichtes bestätigt (AZ: VG 26 A 265.03).

Die Kammer bekräftigte in der Urteilsbegründung, dass die NPD das parlamentarische Mehrparteiensystem abschaffen und nach dem Vorbild der Hitler-Zeit ein „Neues Reich" errichten wolle. Man müsse von einem Beamten erwarten können, dass er sich von Gruppierungen, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung ablehnen, distanziere. Der Kläger, der zeitweise in der NPD sogar Parteiämter ausgeübt hatte, gebe diese Gewähr allerdings nicht.

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Quellen