Zum Inhalt springen

Nürnberger Fußball-Bosse ziehen Einspruch zurück

aus Wikinews, einem freien Wiki für Nachrichten
Artikelstatus: Fertig
Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben.

Berlin / Nürnberg (Deutschland), 23.02.2005 – Der seit dem 12.02.2005 in der Justizvollzugsanstalt Moabit in Untersuchungshaft einsitzende ehemalige Schiedsrichter Robert Hoyzer hat während der bisherigen Ermittlungen im Wettskandal Manipulationen oder versuchte Manipulationen bei bestimmten Spielen eingeräumt.

Seitdem hat Hoyzer in Gesprächen mit der Berliner Staatsanwaltschaft wiederholt Schiedsrichterkollegen belastet. Diese bestreiten nach wie vor vehement die von Hoyzer gemachten Vorwürfe.

Fußball-Zweitligist LR Ahlen hat mittlerweile bestätigt, dass er beim Bundesgericht gegen das Urteil des Sportgerichts vom 15.02.2005 Einspruch einlegen wird. Entschieden wurde damals, dass das Punktspiel der 2. Bundesliga vom 22.10.2004 gegen SV Wacker Burghausen wiederholt werden muss. Grundlage für das Urteil war das Geständnis Hoyzers, dieses Spiel manipuliert zu haben.

Anders dagegen im Fall Nürnberg. Die Verantwortlichen des Bundesligisten 1. FC Nürnberg haben mittlerweile ihren Einspruch gegen die Wertung des DFB-Pokalspiels gegen Ahlen (2:3 n. V.) zurückgezogen. Eine juristische Auseinandersetzung wird daher nicht mehr stattfinden. Bei den Verhandlungen vor dem Sportgericht wäre Nürnberg beweispflichtig gewesen. Da Hoyzer im Zusammenhang mit diesem Spiel kein Geständnis abgelegt hat, wäre der Einspruch aussichtslos gewesen. Beobachter des Spiels konnten zudem keine Szenen erkennen, die auf eine Manipulation hingewiesen hätten. Der Nürnberger Sportdirektor Martin Bader gab jedoch zu verstehen, dass sich Nürnberg vorbehält, erneut Einspruch zu erheben, sollten sich Veränderungen in der Beweislage ergeben.

Durch diese Nürnberger Entscheidung werden vor dem DFB-Sportgericht nur noch fünf statt sechs Spiele verhandelt. Da auch in diesen Fällen die Beweislast bei den Clubs und nicht bei der Gegenseite liegt, haben die Einsprüche auch in diesen Fällen wenig Aussicht auf Erfolg.

Themenverwandte Artikel

Quellen