Meinungen:Justizopfer Horst Arnold ist tot

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Justizopfer Horst Arnold ist tot

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NAME![Bearbeiten]

Wo bleibt der volle Name?! [Beleidigung entfernt] -- 00:07, 7. Aug. 2012‎ 79.204.92.120 nachsig.

Hallo. Der Name wird nicht genannt, das wurde schon im Wikipediaartikel diskutiert. Es wurde im Übrigen niemand rechtskräftig verurteilt und wir sollten die Unschuldsvermutung respektieren. Gruß und noch einen schönen Abend -- Pc3021 (Diskussion) 22:57, 7. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Schlampige Arbeit der Justiz[Bearbeiten]

Dass ohne irgendwelche Beweise, nur aufgrund der Aussage eines Pseudoopfers, ein Urteil gefällt wird, ist für mich nicht nachvollziehbar. Das Gericht muss die Schuld eines Angeklagten zweifelsfrei nachweisen können, hat sich hier aber offenbar nicht an den Rechtsgrundsatz „In dubio pro reo“ gehalten, sondern eher nach „In dubio pro mulier“ geurteilt. --Conspiration 12:57, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Es gibt Verurteilungen ohne Beweise und es muss sie auch geben, sonst gäbe es zu viele perfekte Verbrechen. Jedoch müssen in diesen Fällen die Aussagen schlüssig sein, die Glaubwürdigkeit muss ermittelt werden. Wenn dann bei sorgfältigster Untersuchung nach menschlichem Ermessen mit Sicherheit von der Schuld auszugehen ist, muss ein Schuldspruch ergehen. In diesem Fall hier gab es aber zahlreiche Beweise gegen die Glaubwürdigkeit und zahlreiche Indizien gegen die Schuld. Da haben sich allem Anschein nach – ich möchte hier nicht den gleichen Fehler machen und vorschnell urteilen – die Nebenklägerin, die Ermittlungsbehörden und das Gericht eines Verbrechens bzw. Vergehens mit Todesfolge schuldig gemacht. --Diwas (Diskussion) 00:23, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Todesfolge ist für mich nicht ersichtlich, aber natürlich wiegt die Freiheitsberaubung besonders schwer. --Conspiration 01:36, 11. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Anja Keinath[Bearbeiten]

Ich finde, der Name der damals zuständigen Frauenbeauftragten (Schulamt Heppenheim) sollte genannt werden. s. http://www.stern.de/panorama/fehlurteil-wegen-angeblicher-vergewaltigung-das-leiden-des-horst-arnold-1705160.html

Frau Keinath war in ihrem Amt sowieso eine "öffentliche Person", und sie spielte bei der Aufklärung des Falls eine ganz entscheidende Rolle. Ihr Verdienst sollte durch die Namensnennung gewürdigt werden. -- 10:04, 15. Jul. 2012‎ 84.61.115.24 nachsig.

Grundsatz vor Gericht[Bearbeiten]

Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand.

Ich vermute, dass es wesentlich mehr Fehlurteile gibt als man allgemein denkt. Besonders Einstellungen eines Verfahrens gegen Auflagen oder der immer häufiger durchgeführte "Deal" zwischen den Verfahrensbeteiligten führen dazu. --Usien - Max Vinzent 10:38, 15. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Das fürchte ich auch – und habe noch ein passendes Zitat gefunden: "The usual criminal trial is like an iceberg. Only one-fifth of it can be seen; the remaining four-fifths is hidden. Yet the hidden four-fifths which, to the untrained eye, is never evident in the courtroom, is often the most important and most interesting part of the whole trial." Samuel Leibowitz (Quelle: [1]) -- Pc3021 (Diskussion) 23:37, 7. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Warum ist das Leben nur so ungerecht.......[Bearbeiten]

Es bleibt zu hoffen, dass wenigstens die Verursacherin (schade, Beleidigungen sind hier verboten) dieser Leiden des armen Mannes die volle Strafe und Härte des Gesetzes trifft. Sie hat große Anteile daran, dass er so früh hat sterben müssen. -- 95.222.113.231 07:58, 16. Aug. 2012‎

Ich fände es auch sehr interessant, wie die Justiz mit der Dame umgehen wird. Auf alle Falle hat sie sich wegen Falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung strafbar gemacht. Vielleicht schreibt ja Itu einen Artikel darüber, wie es mit ihr weitergeht. --Usien - Max Vinzent 16:00, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht. --Itu (Diskussion) 16:22, 16. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die bekommt doch allenfalls ein kleinen Klaps auf den Handrücken. Höchstwahrscheinlich wird sie sich sogar mit ihrer unverschämten Forderung nach voller Gehaltsfortzahlung durchsetzen. Immerhin ist sie als arme, schwache, hilflose Frau automatisch das Opfer. Kein Gericht in Deutschland hat jemals eine Frau wegen Freiheitsberaubung durch Falschbeschuldigung verurteilt. --89.0.233.45 00:43, 23. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Zweifel an Rechtsstaatlichkeit[Bearbeiten]

Artikel 1, GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Wie viele Richter haben schon GEGEN diesen Artikel verstoßen und sind nicht zur Verantwortung gezogen worden? Betrachtet man in diesem Zusammenhang dann noch die schleppende oder zuweilen hintertriebene Bearbeitung der Ansprüche der Rehabilitierten (zu Unrecht der Freiheit beraubter Personen)können schon Zweifel an der so oft propagierten RECHTSSTAATLICHKEIT entstehen. -- 07:25, 28. Aug. 2012‎ 88.72.99.93