Meinungen:„Nationalsozialistischer Untergrund“ bekennt sich in Video zu Morden
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Haftbefehl[Bearbeiten]
wegen des dringenden Verdachts der Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie der besonders schweren Brandstiftung erlassen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 306a Abs. 1 Nr. 1, § 306b Abs. 2 Nr. 2, § 53 StGB). http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=419 Dieses nur für jene, welche dieses ganz genau wissen wollen. --Diwas 17:13, 14. Nov. 2011 (CET)