Marc Hoffmann: Revision vom BGH verworfen
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Karlsruhe / Stade (Deutschland), 24.01.2006 – Gestern hat der Bundesgerichtshof die Revision des verurteilten Kindesmörders Marc Hoffmann verworfen. Damit ist das Urteil vom Juni des letzten Jahres rechtskräftig. Die Chance auf eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis, das heißt nach 15 Jahren, ist damit nun nicht mehr gegeben. Er wird lebenslang in Haft bleiben.
Im Juni 2005 hatte das Landgericht Stade den Mörder der Kinder Levke und Felix, Marc Hoffmann, zu lebenslanger Haft verurteilt. Anschließend sollte der Mörder in Sicherungsverwahrung kommen. Hoffmann hatte gegen das Urteil Revision eingelegt.
Der Mord an den beiden Kindern geschah im Jahr 2004.
Quellen
- dpa via newsclick.de: „Lebenslange Haft des Mörders von Levke und Felix rechtskräftig“ (23.01.2006)
- donau.de: „Mörder von Levke und Felix muss lebenslang in Haft“ (23.01.2006) Quelle nicht mehr online verfügbar