München: Regelungen zu Pyrotechnik zum Jahreswechsel 2024/2025
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München: Regelungen zu Pyrotechnik zum Jahreswechsel
Verbotszonen in der Innenstadt – Ein Überblick
München (Deutschland), 28.12.2024 – In München wird es zum Jahreswechsel innerhalb des Mittleren Ringes Regelungen zu Feuerwerkskörpern und Böller geben, die an Silvester und Neujahr gelten. Die Einhaltung wird von der Stadt und der Polizei überwacht.
Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen wie Raketen und Böllern hat am 28. Dezember begonnen. Dazu hat das Kreisverwaltungsreferat der Stadtverwaltung München eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Demnach ist an Silvester ab 21:00 Uhr das Zünden von Feuerwerkskörpern in der Altstadt in der Fußgängerzone einschließlich dem Marienplatz (München), Stachus und Viktualienmarkt verboten. Von diesem Verbot ausgenommen sind Tischfeuerwerke und Wunderkerzen.
Das Verbot gilt bis zum Neujahrsmorgen 2:00 Uhr. Begründet wird diese Maßnahme seitens der Landeshauptstadt mit der besonderen Gefahrenlage. Zum Jahreswechsel sind in den vergangenen Jahren in der Altstadt bis zu 20.000 Menschen zusammengekommen.
Betroffen von diesem Verbot sind auch die Anwohner der betroffenen Bereiche. Der Transport von entsprechender Pyrotechnik ist ihnen aber von außerhalb in ihre Wohnung (oder umgekehrt) gestattet.
Darüber hinaus hat die Stadt an Silvester und Neujahr ganztägig ein Böllerverbot innerhalb des Mittleren Ringes verfügt. Verboten sind hier Pyrotechnik, die ausschließlich eine Knallwirkung erzeugen. In dieser Zone sind jedoch Feuerwerke, wie etwa Feuerwerksraketen erlaubt.
Gestützt wird dieses Verbot auf das Sprengstoffgesetz. Dort ist es Kommunen erlaubt, in dicht besiedelten Gebieten ein solches Verbot auszusprechen.
Da es zur Zeit keine gesetzliche Grundlage für ein generelles Feuerwerksverbot gibt, appelliert die Stadt an das Verantwortungsgefühl der Münchnerinnen und Münchner. „Silvester ist zum Feiern da. Doch in der Vergangenheit kam es vor allem im Bereich rund um den Marienplatz zu gefährlichen Situationen.“, so die zuständige Referatsleiterin Dr. Hanna Sammüller-Gradl. Die Verbotszonen sollen allen „ein sicheres Gefühl vermitteln“, so Sammüller-Gradl weiter.
Das Konzept der Landeshauptstadt wurde im Zusammenarbeit mit der Münchner Polizei entwickelt worden, die auch die Einhaltung kontrolliert. Sie kann entsprechende Verstöße mit Bußgeldern ahnden.
Neben der Landeshauptstadt haben auch andere Organisationen entsprechende Informationen herausgegeben. So bittet die Bayerische Schlösserverwaltung im Bereich des Chinesischen Turmes und des Japanischen Teehauses aufgrund der Brandgefahr auf Pyrotechnik zu verzichten.
Nicht zugänglich sind an Silvester die Höfe der Residenz. Auch der Nymphenburger Schlosspark ist an diesem Tag zum Schutz der Parkvögel gesperrt. Auch der Tierpark Hellabrunn hat eine entsprechende Mitteilung herausgegeben. So äußerte sich die Aufsichtsratsvorsitzende Verena Dietl: „Im Sinne unserer bedrohten Tier- und Pflanzenwelt bitte ich, Rücksicht auf Tiere und Umwelt zu nehmen und keine Feuerwerke und Böller im Umkreis des Tierparks abzubrennen“.
Feuerwerk an Silvester
Das Zünden von Feuerwerk ist in Deutschland nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt.
In manchen Gemeinden ist jedoch das Abbrennen der Böller nur zwischen 18.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens erlaubt.
Auch Komplettverbote sind möglich.
Bei Nichtbeachtung kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Darüber hinaus hat die Bundespolizei an ausgewählten Bahnhöfen in München ein Waffenverbot verhängt. Es betrifft den Münchner Hauptbahnhof, die Bahnhöfe Pasing und Ostbahnhof sowie die S-Bahnhöfe Stachus und Marienplatz. Das Verbot betrifft Messer jeglicher Art sowie Schuss-, Schreckschuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen und gefährliche Werkzeuge und gilt von Silvester 12:00 Uhr bis Neujahr 12:00 Uhr. Bei entsprechenden Verstößen drohen Platzverweise und Zwangsgelder.
Neben München gibt es auch in anderen Städten in Deutschland Verbotszonen, so beispielsweise in Berlin, Hamburg, Köln, Düsseldorf oder Frankfurt am Main. Andere Städte wie Kiel oder die größeren Städte in Sachsen setzen auf Einsicht anstatt auf Verbote.
(Labant)
Links
[Bearbeiten]- Feuerwerk an Silvester 2024/2025 in München: Diese Regeln gelten – ergänzende Informationen der Stadt
- BAM gibt praktische Tipps für ein sicheres Silvester – Hinweise von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
- Feuerwerk (Pyrotechnik) anmelden – Informationen zum Anmelden eines Feuerwerkes von der Landeshauptstadt München.
Quellen
[Bearbeiten]- ru.muenchen.de: „Feuerwerk zum Jahreswechsel: Diese Regeln gelten in München“ (Pressemitteilung der Landeshauptstadt) (27.12.2024)
- tagesschau.de: „Feuerwerk vielerorts verboten“ (Regelungen für ganz Deutschland) (28.12.2024)
- www.merkur.de: „Waffenverbot an Bahnhöfen in Bayern über Silvester“ (28.12.2024)
- www.zdf.de/nachrichten: „Diese Regeln gelten für das Feuerwerk 2024“ (28.12.2024)