Möglicherweise neues Verfahren für Magnus Gäfgen
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Frankfurt am Main (Deutschland), 24.04.2007 – Nach einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ kann Magnus Gäfgen auf ein neues Strafverfahren hoffen, da seine polizeiliche Aussage rechtswidrig unter Folterandrohung geschah. Gäfgen hatte zuvor eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt, deren Annahme von den Richtern einstimmig stattgegeben wurde. Falls die Beschwerde durchdringt, wozu nach Auskunft von Rechtsexperte Prof. Hans-Ullrich Paeffgen „sehr, sehr große“ Aussichten bestehen, kann auf Gäfgens Wunsch ein Wiederaufnahmeverfahren geführt werden.
Eine ähnliche Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe wurde im Jahr 2004 abgelehnt.
Magnus Gäfgen wurde wegen des Mordes und des erpresserischen Menschenraubes an dem Bankierssohn Jakob von Metzler zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Quellen
- dpa via gmx.net: „Kindermörder Gäfgen hofft auf neues Verfahren“ (22.04.2007)
- taz.de: „Gäfgen-Urteil bleibt bestehen“ (22.12.2004)