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Linux-Verband erreicht einstweilige Verfügung gegen den NDR

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Artikelstatus: Fertig 17:18, 16. Sep. 2005 (CEST)
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Hamburg (Deutschland), 16.09.2005 – Der Linux-Verband (ein Verband, der Unternehmen vertritt, die Software auf der Basis des Computer-Betriebssystems GNU/Linux entwickeln) hat heute beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung des Logos der Firma Microsoft während der Wahlberichterstattung in Sendungen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) erwirkt. Wegen der Dringlichkeit fand keine mündliche Verhandlung statt.

In verschiedenen Sendungen der ARD, darunter „Tagesschau“, „Tagesthemen“ und „Das Duell“ sowie in der Sendung „Sabine Christiansen“, bei der der NDR nur für den Abspann verantwortlich ist, war bei der Präsentation von Umfrageergebnissen des Meinungsforschungsinstituts „Infratest dimap“ ein Microsoft-Logo zu sehen. In der Sendung „Sabine Christiansen“ am 4. September 2005 wurden die Grafiken mit Microsoft-Logo bei elf Einblendungen insgesamt vier Minuten lang angezeigt. In einer Pressemitteilung vom 9. September 2005 hatte der Linux-Verband die Verwendung des Microsoft-Logos im Zusammenhang mit der Wahlberichterstattung als Schleichwerbung kritisiert. Die Firmen, die der Linux-Verband als Branchenverband vertritt, stehen in Konkurrenz zur Firma Microsoft als Hersteller des Betriebssystems Windows.

Der NDR hatte die Vorwürfe des Verbandes zurückgewiesen, da „Infratest-dimap“ die Zustimmung der ARD habe, mit einem technischen Dienstleister zusammenzuarbeiten. Dieser Dienstleister dürfe dann auch in die Quellenangabe einbezogen werden. Der NDR bezog sich in seiner Begründung auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. November 2002, wonach die Angabe des Dienstleisters für die aufwändigen Berechnungen einen informativen Wert habe.

Das Gericht erklärte den Antrag des Linux-Verbandes für zulässig. Begründet wurde dies damit, dass die Interessen der Verbandsmitglieder durch rechtswidrige Werbung für den Konkurrenten Microsoft unmittelbar berührt würden. Die Einblendung des Logos führe laut Gericht dazu, den Wettbewerb eines Dritten, nämlich der Firma Microsoft, zu fördern. Die Information habe keinen redaktionellen Gehalt. Der Hinweis auf „Infratest-dimap“, den Urheber der Umfrageergebnisse, sei dagegen zulässig. Mit der Einblendung des Microsoft-Logos wurden laut Landgericht Hamburg die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages verletzt.

Quellen