Lidl wegen Lockvogelangebot verklagt
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Berlin / Neckarsulm (Deutschland), 01.07.2005 – Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) in Berlin hat den Lebensmitteldiscounter Lidl (Neckarsulm) verklagt, da dieser in einer Sonderaktion eine stark beworbene Digitalkamera nicht in ausreichender Menge vorrätig hatte.
Die von Lidl angebotene Digitalkamera „Samsung Digimax A6“ war in einigen Filialen nach großem Ansturm der Käufer schon nach wenigen Minuten vergriffen. Gesetzlich ist jedoch eine Bevorratung für mindestens 2 Tage vorgesehen. Abweichungen seien in begründeten Sonderfällen möglich. Die „Samsung Digimax A6“ wurde von Lidl für 199 Euro verkauft, wobei das Modell von anderen Anbietern auch günstiger angeboten wurde.